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30.06.2022, 08:19 Uhr

Die staatliche E-ID ist bereit

Der Bund präsentiert seine Version der E-ID. Sie funktioniert über eine App auf dem Smartphone, ihre Nutzung soll freiwillig und kostenlos sein. Das entsprechende Gesetz tritt frühestens 2025 in Kraft.
Nach der Abstimmungsniederlage zur privaten E-ID präsentiert der Bund jetzt die staatliche Version
(Quelle: Pixabay)
15 Monate nach dem Nein an der Urne zu einer privaten E-ID steht eine staatliche Lösung bereit. Künftig soll der Bund eine App für das Smartphone anbieten, mit der man sich sicher, schnell und unkompliziert digital ausweisen kann. Ein Fokus gilt der Datensicherheit.
Den staatlichen digitalen Identitätsnachweis sollen künftig alle Personen beantragen können, die über eine Schweizer Identitätskarte, einen Schweizer Pass oder einen von der Schweiz ausgestellten Ausländerausweis verfügen. Zum Einsatz kommen könnte die digitale Identität beispielsweise bei der elektronischen Bestellung eines Strafregisterauszugs im Internet oder zum Altersnachweis beim Kauf von Alkohol in einem Laden. Keinen Einfluss hat die E-ID-Vorlage auf laufende E-Voting-Projekte.
Anders als bei der abgelehnten Vorlage im Frühjahr 2021 soll der Bund für die Herausgabe der E-ID verantwortlich sein und die Infrastruktur betreiben, welche als Grundlage für die E-ID dient. Der Bundesrat entspricht damit dem Wunsch des Parlaments, das kürzlich Vorstösse in dieser Richtung verabschiedet hat.
«Wir haben einen Neustart gemacht», sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter am Mittwoch vor den Medien in Bern. Es handle sich beim Projekt nicht um eine Kopie oder einer Wiederauflage der gescheiterten E-ID. «Alles ist von Grund auf neu konzipiert.»

Nutzerfreundliche App geplant

Mit der neuen E-ID könne man sich ausweisen, es sei nicht bloss ein Login, sagte Keller-Sutter. «Es ist eine elektronische Brieftasche auf dem Smartphone.»
Laut Michael Schöll, Direktor des Bundesamts für Justiz (BJ), sollen sich künftig alle gratis eine sogenannte Wallet-App auf das Handy herunterladen können. Dann werde man aufgefordert, den physischen Ausweis zu fotografieren. Mit einem Live-Video-Selfie müsse jede und jeder danach das eigene Gesicht aus verschiedenen Perspektiven zur Authentifizierung filmen. Wenn alles übereinstimmt, ist die E-ID bereits erstellt. «Das sollte nicht länger als zwei Minuten dauern.»
Welche Angaben die Nutzenden dann bekannt gäben, sei ihnen selbst überlassen, sagte Schöll. Der Bund erfahre nichts davon, wenn die E-ID im Einsatz gewesen sei. Übermittelt werden nur die nötigsten Daten.

Datenschutzanliegen berücksichtigt

Beim Votum über das E-ID-Gesetz im März 2021 hatte eine Zweidrittelmehrheit aus Sicherheitsbedenken beim Datenschutz dagegen gestimmt, wie die Vox-Analyse zeigte. «Die E-ID muss sicher sein», sagte Keller-Sutter. Der Datenschutz und die Selbstbestimmung seien deshalb im Fokus gestanden bei der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs, den der Bundesrat bis am 20. Oktober in die Vernehmlassung geschickt hat.
Keller-Sutter versicherte, dass die Vorlage alle gesetzlichen Anforderungen erfülle und den internationalen Standards entspreche. Die Universitäten und der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) seien in den Prozess eingebunden.
Der Datenschutz soll durch das System selber, aber auch durch die Minimierung der nötigen Datenflüsse sowie eine dezentrale Datenspeicherung gewährleistet werden. Die Bezeichnungen hierfür lauten Self-Sovereign Identity, Privacy by Design und Datensparsamkeit.



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