04.04.2008, 08:40 Uhr

«Datenschutz ist nicht sexy»

Seit Anfang dieses Jahres gilt in der Schweiz das -revidierte Datenschutzgesetz (DSG). Was kommt nun auf die Firmen zu? Computerworld hat Ursula Uttinger, Präsidentin des Datenschutz-Forums, zu den wichtigsten Neuerungen befragt.
«Vom neuen Datenschutzgesetz profitieren vor allem Zertifizierungsstellen und Datenschutzberater. Sie können dadurch neue Aufträge gewinnen.» Ursula Uttinger, Präsidentin des Datenschutz-Forum Schweiz
Das revidierte Datenschutzgesetz, das seit dem 1. Januar in Kraft ist, bringt einige Änderungen für Schweizer Unternehmen mit sich. Diese bieten einige Vorteile, beispielsweise für multinationale Unternehmen. Kehrseite der Medaille ist der durch das neue Gesetz bedingte Mehraufwand. Computerworld hat mit Ursula Uttinger, Präsidentin des Datenschutz-Forums, über die Neuerungen gesprochen.

Computerworld: Das DSG galt bislang als recht zahnlos. Hat es jetzt mehr Biss?

Ursula Uttinger: Es hat vielleicht ein klein wenig mehr Biss, weil der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) allenfalls eine Entscheidung weiterziehen kann. Nach wie vor geht es aber sehr lange, bis Entscheidungen fallen. Zudem muss man befürchten, dass es wie bis anhin kaum Kläger geben wird.

Welche geänderten Artikel sind aus Ihrer Sicht besonders wichtig?

Sicherlich ist Artikel 7a, in dem mehr Transparenz bei der Bearbeitung von besonders schützenswerten Daten und Persönlichkeitsprofilen gefordert wird, ein sehr wichtiger Artikel. Auch Artikel 6, der den grenzüberschreitenden Datenverkehr regelt, ist ein weiterer Meilenstein. Hier können beispielsweise multinationale Unternehmen Personendaten verschieben, wenn in der ganzen Firma die selben Datenschutzbestimmungen gelten. Dabei wird sozusagen der Konzernbegriff durch die Hintertüre eingeführt.
Was schliesslich ganz wichtig ist: Die Register über die Datensammlungen der Firmen sollen vom EDÖB nun öffentlich übers Internet zugänglich gemacht werden. Bis anhin wurden diese Listen in Buchform publiziert.

Was bedeutet das Ganze für die Praxis?

Neben den bereits erwähnten Punkten der grenzüberschreitenden Daten und des Transparenzgebots ist besonders für Firmen wichtig, dass nach Artikel 11a heute mehr Datensammlungen gemeldet werden müssen - es sei denn, man entledigt sich der Meldepflicht durch die Anstellung eines Datenschutzverantwortlichen oder unterzieht sich einer Zertifizierung.



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