Nationalrat zum Güterkontrollgesetz 03.03.2020, 09:59 Uhr

Export von Spionagesoftware soll geregelt werden

Der Bundesrat soll die Ausfuhr von Geräten und Software zur Internet- und Mobilfunküberwachung weiterhin verweigern können, wenn Grund zur Annahme besteht, dass diese zur Repression genutzt werden. Der Nationalrat ist dafür, eine Gesetzesgrundlage zu schaffen.
(Quelle: Archiv CW)
Die grosse Kammer hat am Dienstag mit 193 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung einer Änderung des Güterkontrollgesetzes zugestimmt. Sie erachtet es als notwendig, die zurzeit geltende befristete Verordnung ins ordentliche Recht zu überführen. Sie folgte damit ihrer Sicherheitspolitischen Kommission (Sik).
In den Details folgte der Nationalrat dem Vorschlag des Bundesrats. Demnach soll im Gesetz lediglich verankert werden, dass der Bundesrat die Verweigerung von Bewilligungen zur Ausfuhr oder Vermittlung von Gütern regelt, die zur Internet- oder Mobilfunküberwachung verwendet werden können.

Keine Verschärfung der Kriterien

Detailliertere Bestimmungen lehnte der Rat ab. SP und Grüne schlugen erfolglos vor, im Gesetz zu verankern, dass die Bewilligung verweigert wird, wenn Grund zur Annahme besteht, dass im Einfuhrland Grundrechte verletzt oder Repressionen ausgeübt werden könnten. Der Antrag scheiterte mit 123 zu 70 Stimmen.
Weitere Minderheiten forderten eine präzisere Definition der Exportkontrolle. Nicht nur Güter, sondern auch damit verbundene Beratungsdienstleistungen sollten unter das Gesetz fallen, forderte die Ratslinke. Für die Mehrheit ist die vom Bundesrat vorgeschlagene Bestimmung aber genügend ausführlich. Weitere Kriterien könnten Umsetzungsschwierigkeiten mit sich bringen, lautete der Tenor.

Nur wenige Gesuche abgelehnt

Bereits heute kann der Bundesrat den Export von Überwachungssoftware und -geräten verbieten, wenn Grund zur Annahme besteht, dass diese zur Repression genutzt werden. Dies ermöglicht aber nicht das Gesetz, sondern eine Verordnung von 2015, die sich direkt auf die Verfassung stützt und deshalb auf vier Jahre befristet ist.
Vergangenes Jahr hat der Bundesrat die Verordnung um vier Jahre verlängert. Aus Sicht der Regierung hat sich diese bewährt. In ihrer Botschaft ans Parlament schrieb sie, bisher seien nur wenige Gesuche abgelehnt worden. Der Bundesrat wolle aber eine gesetzliche Grundlage für eine unbefristete Regelung schaffen.
Die Sik hatte sich vergangenes Jahr - noch in alter Zusammensetzung - dagegen ausgesprochen und dem Nationalrat beantragt, das Geschäft zu sistieren, um weitere Erfahrungen mit der Verordnung zu sammeln. Das lehnte der Rat aber ab. Über die Regelung wird nun der Ständerat entscheiden.



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