Neues Gesetz 17.04.2018, 15:16 Uhr

Lizenzpflicht für Hobby-Drohnen

Wer hobbymässig eine Drohne steuert, muss in Zukunft einen Test durchlaufen. Ein neues Gesetz könnte schon 2019 in Kraft treten.
Drohnenpiloten, die hobbymässig eine Drohne steigen lassen, müssen eventuell bald nachweisen können, dass sie auch in der Lage sind, diese auch optimal steuern zu können. Einem Bericht der NZZ zufolge wird derzeit von der europäischen Agentur für Flugsicherheit (Easa) ein entsprechendes Gesetz erarbeitet. Da die Schweiz in der Luft weitgehend EU-Recht übernimmt, werde ein solches Gesetz auch hierzulande zur Anwendung gelangen. Dies soll laut dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) frühestens im nächsten Jahr der Fall sein.

Neue Kurse zu Sicherheitsbestimmungen

Was eine solche Lizenz beinhaltet, ist derzeit noch völlig unklar. Vorgesehen zur Schulung seien internetbasierte Kurse. Die angehenden Drohnenpiloten würden dann am Ende des Kurses ein entsprechendes Zertifikat erhalten. Dabei sollen die Hobby-Flieger in geltenden Sicherheitsbestimmungen zur Flughöhe, Temperatur und Windgeschwindigkeit geschult werden, wie ein Sprecher des Bazl gegenüber der NZZ erklärt. Ein Lizenzierungssystem gibt es in der Schweiz bislang nur vom Schweizerischen Verband ziviler Drohnen (SVZD), welches verschiedene Zertifizierungen für Hobby- und Profi-Drohnenflieger attestieren kann. Ob Ausbildungen der bestehenden Kurse mit der Einführung eines neuen Schulungssystems weiterhin anerkannt werden, ist ebenfalls noch offen.



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