NISV und Internet-Grundversorgung 06.03.2018, 08:40 Uhr

Ständerat gegen Lockerung des Strahlenschutzes

Der Ständerat hat sich gegen eine Lockerung der Strahlenschutzbestimmungen bei Mobilfunkanlagen ausgesprochen. Dafür fordert das Stöckli eine Erhöhung der Bandbreite bei derInternet-Grundversorgung
Der Ständerat bodigte erneut eine Lockerung der NISV, fordert dafür eine Internet-Grundversorgung von 10 Megabit pro Sekunde
Der Ständerat hat Bedenken, die Strahlenschutzvorschriften für Mobilfunkanlagen zu lockern. Er lehnte eine Motion der Fernmeldekommission mit 22 zu 21 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Die Motion fordert, die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) rasch zu revidieren. Der Bundesrat hatte sich bereits positiv zu den Vorschlägen der Ständerätlichen Kommission geäussert.
Mit dem Nein des Ständerats dürfte die Lockerung der NISV aber zumindest für einige Zeit vom Tisch sein.

Schnellere Internet-Grundversorgung

Während der Ständerat bei der NISV-Lockerung bremst, gibt er bei der kabelgebundenen, landesweiten Internet-Grundversorgung Gas: Diese soll nämlich eine Mindest-Übertragungsrate von 10 Megabit erhalten. Der Ständerat hat gegen den Willen des Bundesrats eine Motion aus dem Nationalrat mit 22 zu 9 Stimmen und bei 5 Enthaltungen überwiesen.
Der Bundesrat wollte dagegen bei der heutigen Bandbreite von drei Megabit bleiben. Bundesrätin Doris Leuthard äusserte Bedenken, dass derartige Geschwindigkeiten mit der derzeitigen Festnetztechnologie nicht realisierbar seien. Klagen, welche 10 Megabit dann einforderten, seien so zu befürchten.



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