Bericht des Bundesrats 14.12.2018, 17:41 Uhr

Schweiz will kein Blockchain-Gesetz

Die Schweiz benötigt nach Einschätzung des Bundesrats kein eigenes Gesetz für Blockchain-Technologien. Es sind nur punktuelle Änderungen an bestehenden Gesetzen notwendig.
Laut Staatssekretär Jörg Gasser vom SIF ist das geltende Recht flexibel genug für Krypto-Anwendungen
(Quelle: computerworld.ch)
Ein eigenes Blockchain-Gesetz soll es in der Schweiz nicht geben. Der Bundesrat will die neuen Technologien mithilfe bestehender und punktuell ergänzter Gesetze und Vorschriften regulieren. Das sagte Jörg Gasser, Staatssekretär im Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, an einem Medienanlass am Freitag in Zug. An dem Anlass stellte er auch den Bericht «Rechtliche Grundlagen für Distributed-Ledger-Technologie (DLT) und Blockchain in der Schweiz» vor, den der Bundesrat bereits an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 verabschiedet hatte.
Mit dem Bericht positioniere sich der Bund hinsichtlich der Blockchain-Technologie. Weiter stelle er ein «Nachschlagewerk» dar, dem die rechtlichen Rahmenbedingungen für die neuen Geschäftsmodelle und Technologien zusammengefasst seien, sagte Gasser. Laut dem Staatssekretär sind die Innovationen in dem Sektor «bemerkenswert» und «potenziell vielversprechend». Die Technologie berge grosses Potenzial für die Wirtschaft und insbesondere für den Finanzsektor.
Um das Potenzial von Blockchain- und DLT-Technologien auszuschöpfen, will der Bundesrat das bestehende Recht adaptierten. Zum Beispiel sei das Finanzmarktinfrastrukturgesetz heute nur auf eine zentrale Infrastruktur ausgelegt. Wie Michael Manz, Sektionsleiter Kapitalmärkte und Infrastruktur im SIF, sagte, sollte das Gesetz technologieneutral formuliert sein – und dann auch dezentrale Infrastrukturen einschliessen. Im Zivilrecht soll die Rechtssicherheit bei der Übertragung von Rechten mittels digitalen Registern erhöht werden. Und im Insolvenzrecht fehlt eine Vorgabe für das Verfahren bei Insolvenz eines Verwahrers von virtuellen Tokens, sagte Arie Gerszt, Stellvertretender Sektionsleiter Kapitalmärkte und Infrastruktur im SIF.
Diese und weitere Gesetzesänderungen sollen vom Eidgenössischen Finanzdepartement EFD und Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement EJPD in einer Vernehmlassungsvorlage konsolidiert werden. Dieses Papier möchte der Bundesrat im ersten Quartal nächsten Jahres in den Händen halten. Für den Sommer ist eine Botschaft an das Parlament geplant. Mit Blick auf den recht langen Prozess für die Gesetzesänderungen sagte Gasser: «Mir wäre lieber, es würde sehr viel schneller gehen.» Denn: In zum Beispiel Liechtenstein ist die Vernehmlassungsfrist für das Blockchain-Gesetz bereits beendet.



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