07.09.2007, 11:47 Uhr

Googles dubioser Datenschutz

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Google-Webanwendungen geben der Suchmaschinenbetreiberin unlimitierte Rechte auf die publizierten Inhalte.
Datenschutzbestimmungen von Webanwendungen sind ein äusserst heikles Thema. Denn sobald Inhalte über das Web gesendet und publiziert werden, stellt sich die Frage, ob dies überhaupt erlaubt ist. Google löst diesen Umstand mit folgendem Passus:
,,Durch Übermittlung, Einstellung oder Darstellung der Inhalte gewähren Sie Google eine dauerhafte, unwiderrufliche, weltweite, kostenlose und nicht exklusive Lizenz zur Reproduktion, Anpassung, Modifikation, Übersetzung, Veröffentlichung, öffentlichen Wiedergabe oder öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung der von Ihnen in oder durch die Services übermittelten, eingestellten oder dargestellten Inhalte."
Obwohl diesen Zeilen noch einige Einschränkungen folgen, würde das Unternehmen über die vollen Rechte der publizierten Inhalte verfügen. Einerseits braucht Google diese Rechte, damit die volle Funktion der Internetdienste genutzt werden kann, andererseits sorgt diese Praktik für rote Köpfe unter den Datenschützern.



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