Steuerverwaltung 28.06.2018, 15:00 Uhr

Online-Abrechnung der MWST wird Pflicht

Die Eidgenössische Steuerverwaltung akzeptiert neu auch Mehrwertsteuer-Abrechnungen aus dem Buchhaltungs-Programm heraus. Der elektronische Kanal soll zur Pflicht werden.
(Quelle: ESTV)
Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV unterstützt seit gut zwei Jahren das Online-Einreichen der Mehrwertsteuer-Abrechnung. Dafür wurde den Unternehmen ein Online-Formular bereitgestellt, was nach Angaben der Verwaltung von über 100'000 Firmen genutzt wird. Neu lassen sich die Daten auch direkt aus der Buchhaltungs-Software hochladen.
Der Anbieter Sage will beispielsweise schon seit Mai bereit sein für den Dienst. Seither unterstützt die KMU-Lösung «Sage Start» den Mehrwertsteuer-Upload. Nun respektive im September folgen die Programme «Sage 50 Extra» und «Sage 200 Extra», heisst es seitens des Herstellers.
Der Westschweizer Hersteller Epsitec ist nach den Worten von Geschäftsführer Pierre Arnaud nun ebenfalls parat. Der Mehrwertsteuer-Upload sei neu in die Buchhaltungslösung Crésus integriert worden. Auch an der nächsten Ausbaustufe des ESTV-Portals – der direkten Übermittlung ohne manuellen Upload – arbeite Epsitec schon. «Wir freuen uns auf diesen letzten Schritt, der die elektronische Mehrwertsteuer noch attraktiver machen wird», sagt Arnaud.

Online-Kanal wird Standard

Bis Ende 2019 will die Steuerverwaltung die direkte Übermittlung der Mehrwertsteuer-Daten aus der Buchhaltungs-Software unterstützen. Dafür wird das Portal «ESTV SuisseTax» laufend weiterentwickelt. Treuhänder können online für sämtliche vertretene Steuerpflichtige gleichzeitig eine Fristverlängerung beantragen. Diese Friststreckung wird ab 1. Januar 2019 ausschliesslich via «ESTV SuisseTax» möglich sein, heisst es seitens der ESTV.
Die Steuerverwaltung erklärt ausserdem, dass die Online-Abrechnung neu zum Standard für die Mehrwertsteuer-Abrechnung wird. Das Papierformular werde «bald» abgelöst und die Nutzung von Papier werde nur noch in «Ausnahmefällen» möglich sein. Über den Zeitpunkt der Umstellung macht die ESTV keine Angaben. Den Unternehmen und Treuhändern wird aber empfohlen, sich bereits jetzt für das Portal «ESTV SuisseTax» zu registrieren. Sie erhalten dann die Autorisierungsdaten per Post – auf Papier.



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