Grundversorgung 31.10.2019, 06:16 Uhr

Höhere Mindestgeschwindigkeit fürs Schweizer Internet

Der Bundesrat erhöht die Geschwindigkeit für die Internet-Grundversorgung von drei auf zehn Megabit pro Sekunde.
Auch abgelegene Landesteile sollen künftig mit zehn MBit/s surfen können
(Quelle: Roland Zumbühl/Picswiss.ch (CC BY-SA 3.0))
Der Bundesrat verdreifacht die in der Grundversorgung vorgesehene Mindestgeschwindigkeit für das Surfen im Internet. Davon profitieren insbesondere Bürgerinnen und Bürger, die in Gebieten leben, in denen keine alternativen Angebote auf dem Markt erhältlich sind.
Die Mindestgeschwindigkeit für den Download wird ab dem 1. Januar 2020 von 3 auf 10 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) erhöht, wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Mittwoch mitteilte. Zudem wird die Mindestgeschwindigkeit für den Upload von 0,3 auf 1 Mbit/s erhöht.
Mit dem am Mittwoch gefällten Entscheid setzt der Bundesrat eine vom Parlament angenommene Motion des Bündner CVP-Nationalrats Martin Candinas um, welche die Erhöhung der Mindestgeschwindigkeiten forderte. Umsetzen muss die neuen Vorgaben die Swisscom, welche die Konzession für die Grundversorgung besitzt. 
Die schnellere Verbindung erhöhe insbesondere für die Bevölkerung in Gebieten ohne alternative Angebote die Möglichkeit, am sozialen und wirtschaftlichen Leben übers Internet teilzunehmen, schreibt das Bakom. Zudem werde dadurch das gleichzeitige Nutzen von Internetdiensten und -anwendungen in Mehrpersonenhaushalten verbessert.
Die Grundversorgung, die neben dem Breitband-Internetanschluss den öffentlichen Telefondienst sowie besondere Dienste für Behinderte umfasst, hat zum Ziel, allen Bevölkerungskreisen ein preiswertes und zuverlässiges Basisangebot in allen Landesteilen zur Verfügung zu stellen.



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