Internet 21.12.2023, 11:33 Uhr

Härtere Auflagen für Online-Sexplattformen in der EU

Sexfilme, Pornovideos: Online-Plattformen mit solchen Angeboten haben riesige Nutzerzahlen. Die EU-Kommission will nun mehr Informationen haben - vor allem um Kinder und Jugendliche zu schützen.
(Quelle: Shutterstock/pixinoo)
Mehrere Sex- und Pornoplattformen im Internet müssen in der EU künftig besonders scharfe Regeln gegen illegale Inhalte erfüllen. Die EU-Kommission stufte in Brüssel Pornhub, Stripchat und XVideos als «sehr grosse Online-Plattformen» unter dem neuen Gesetz über digitale Dienste ein. Die Unternehmen stehen damit was die Regulierung betrifft künftig auf einer Stufe mit Twitter, Facebook, Tiktok und mehreren Google-Diensten.
Der Gesetz über digitale Dienste (DSA) soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang. Nutzern wird es wiederum einfacher gemacht, solche Inhalte zu melden. Grundsätzlich müssen grosse Dienste mehr Regeln befolgen als kleine. Betroffen sind derzeit solche mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzern im Monat in der EU. Von ihnen geht aus Sicht der Kommission ein besonders grosses Risiko für die Gesellschaft aus.

Vier Monate Zeit

Pornhub, Stripchat und XVideos haben nun vier Monate Zeit, ihre Pflichten unter dem DSA zu erfüllen. Dazu gehört, dass sie selbst Risikobewertungen zum Beispiel zum Umgang mit illegalen Inhalten vornehmen. Hierzu zählen die Gefahr für geschlechtsspezifische Gewalt sowie der Schutz von Minderjährigen und ihrer mentalen Gesundheit. Die Berichte werden dann von der EU-Kommission geprüft.
Zudem ist es den Unternehmen verboten, Werbung auf Grundlage sensibler Daten wie politischer Einstellungen oder der sexuellen Orientierung anzuzeigen. Personalisierte Werbung für Minderjährige ist grundsätzlich verboten. Wer sich nicht an die Regeln hält, dem drohen Strafen bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Der zuständige EU-Kommissar Thierry Breton sagte, die Kommission werde sicherstellen, dass die Plattformen ihren Verpflichtungen aus dem DSA nachkommen. Insbesondere gehe es darum, Sicherheit für Kinder zu gewährleisten.
Am Montag hatte die Kommission erstmals auf Grundlage des DSA ein Verfahren gegen eine Online-Plattform eröffnet. Es betrifft den Kurznachrichtendienst X (ehemals Twitter). Ihm wird nach einer Vorprüfung unter anderem vorgeworfen, EU-Regeln zum Risikomanagement und zur Moderation von Inhalten zu missachten.



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