Transparenz-Berichte 21.01.2019, 14:35 Uhr

Auskunftsbegehren bei Online-Diensten steigen

Online-Dienste und Hightech-Firmen erhalten immer mehr Auskunftsbegehren von Strafverfolgungsbehörden. Dies zeigen die jüngsten Transparenzberichte von Apple, Google, Microsoft, Facebook und Twitter.
(Quelle: Kurious/Pixabay)
Straftaten werden immer häufiger im oder mit Hilfe des Internet begangen. Da die Kriminalität vermehrt ins Netz abwandert, folgen die Strafverfolgungsbehörden auf den Fuss. Entsprechend häufiger stellen diese Anträge an die Betreiber von Online-Diensten und begehren Informationen über die Konteninhaber.
Dies wird deutlich, wenn man sich die jüngsten Transparenzberichte von Anbietern wie Apple, Facebook, Google, Microsoft und Twitter betrachtet.
Um Auskunft zu erhalten, müssen die Behörden dem betroffenen Dienst ein offizielles Auskunftbegehren stellen. Die Service-Betreiber nehmen danach zu dem Begehren Stellung und entscheiden, ob die angefragten Daten ausgeliefert werden. Ist das Begehren zu breit angelegt oder zu undeutlich formuliert, kann es auch vorkommen, dass die Online-Dienste die Auskunft verweigern. Weltweit geschieht dies ungefähr in einem Fünftel der Fälle.
Über die Auskunftsbegehren der Strafverfolgungsbehörden legen die Service-Anbieter in halbjährlichem Turnus in sogenannten Transparenzberichten Rechenschaft ab. Die jüngsten Ausgaben, die das erste Halbjahr 2018 abdecken, bestätigen dabei eine Tendenz, die seit Jahren anhält. Die Auskunftsanfragen der Polizei nehmen stetig zu.
Wir haben in der Bilderstrecke unten die Ergebnisse der grössten Dienste zusammengetragen.

Bildergalerie
Auch im ersten Halbjahr 2018 wollten die Schweizer Strafverfolgungbehörden wieder mehr Auskünfte über Kontoinhaber von Web-Diensten haben.




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