Nationalrat zweifelt am Sinn des Informationssicherheitsgesetzes

Bundesrat will günstiges Szenario

Verteidigungsminister Guy Parmelin plädierte vergeblich dafür, auf das Gesetz einzutreten. Dieses sei einer der Grundpfeiler der Cyberstrategie des Bundes. Parmelin räumte ein, das Gesetz sei technisch und kompliziert, müsse aber an die digitale Zeit angepasst werden.
Zu den Kosten sagte Parmelin, der Bundesrat sehe das günstigste Szenario vor, das er vorgeschlagen habe. Dies führe zu Kosten von fünf Millionen Franken pro Jahr. Die Details würden in der Verordnung festgelegt werden. Dafür müsse das Parlament aber zuerst das Gesetz verabschieden.

Standards für Schutz

Mit dem Entscheid des Nationalrates geht die Vorlage zurück an den Ständerat, der das Gesetz ohne Gegenstimme angenommen hatte. Heute finden sich die rechtlichen Grundlagen verstreut in verschiedenen Erlassen. Mit dem neuen Gesetz soll ein einheitlicher Rahmen für alle Bundesbehörden geschaffen werden. Es enthält auch Grundsätze zum Schutz von Informationssystemen.
Unbestritten war im Ständerat auch eine Ergänzung, welche die vorberatende Kommission vorgeschlagen hatte. Demnach sollen die Behörden künftig die AHV-Nummer systematisch als Personenidentifikator verwenden dürfen.
Damit stellt sich die Kommission gegen die kantonalen Datenschutzbeauftragten. Diese wünschen eine Entwicklung in die andere Richtung: Vor kurzem forderten sie die Kantone auf, künftig auf den Gebrauch der AHV-Nummern zur Personenidentifikation zu verzichten. Das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung ist aus ihrer Sicht zu hoch.



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