NDB 30.04.2018, 14:30 Uhr

Nachrichtendienst nutzt seine neuen Überwachungsmöglichkeiten rege

Der Nachrichtendienst des Bundes macht von den neuen Überwachungsmassnahmen nach eigenen Angaben rege Gebrauch. Zu einer Kabelaufklärung, sprich: Internetüberwachung, sei es aber noch nicht gekommen.
(Quelle: Tumisu/Pixabay)
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hat seit September 2017 neue Möglichkeiten zur Überwachung. Diese hat er bereits rege genutzt: In den ersten vier Monaten führte er 40 genehmigungspflichtige Massnahmen durch.
Dabei kann es sich um die Überwachung von Handys, den Einsatz von Ortungsgeräten oder Wanzen, das Hacken von Computern oder das Durchsuchen von Räumen handeln. Wie der Nachrichtendienst in den konkreten Fällen Informationen beschaffte, gab er in dem am Montag veröffentlichten Lagebericht 2018 nicht bekannt. Auch die Anzahl und die Identität der Zielpersonen bleiben geheim.

Im erwarteten Rahmen

Die Überwachungsmassnahmen wurden im Rahmen von vier Operationen durchgeführt. Zwei davon betrafen Terrorismus, zwei verbotenen Nachrichtendienst. Bei der Erarbeitung der neuen Rechtsgrundlagen ging der Bundesrat davon aus, dass der Nachrichtendienst in rund zehn Fällen pro Jahr von seinen neuen Möglichkeiten Gebrauch machen könnten. Die Anzahl Operationen bewege sich im erwarteten Rahmen, sagte Ständerat Claude Janiak (SP/BL), Präsident der für den Geheimdienst zuständigen Geschäftsprüfungsdelegation, gegenüber Radio SRF.
Die Zahl der durchgeführten Massnahmen zur Informationsbeschaffung liegt höher, weil der Nachrichtendienst bei jeder Operation auf verschiedene Mittel zurückgreifen kann. Wenn zwei Handynummern überwacht werden, zählt das beispielsweise als zwei Massnahmen. Das gleiche gilt, wenn bei einer Person ein Ortungsgerät eingesetzt und das Handy überwacht wird.
Jede genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahme muss vom Bundesverwaltungsgericht genehmigt und von Verteidigungsminister Guy Parmelin freigegeben werden. Dieser muss sich vorab Justizministerin Simonetta Sommaruga und Aussenminister Ignazio Cassis absprechen. Ob die Genehmigungsbehörden Anträge verweigert haben, gab der NDB nicht bekannt.



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