Datenschutz 26.06.2019, 14:29 Uhr

Zürcher Datenschützer warnt vor Risiken der Digitalisierung

Der Datenschutzbeauftragte des Kanton Zürich sieht nach wie vor grosses Missbrauchspotential bei persönlichen Daten, die von den Behörden bearbeitet werden. Bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts warnte er daher auch vor der Digitalisierung.
Bruno Baeriswyl hat den Datenschutz-Tätigkeitsbericht vorgestellt
(Quelle: Archiv CW)
Mit der Digitalisierung steigt die Gefahr des Missbrauchs von persönlichen Daten und digitalen Identitäten. Das Bewusstsein dafür sei bei der öffentlichen Verwaltung noch zu wenig vorhanden, warnt der Zürcher Datenschutzbeauftragte Bruno Baeriswyl. Die Digitalisierung werde damit zur «Hochrisikostrategie mit unberechenbarem Ausgang».
Umfragen zeigten, dass die Bürgerinnen und Bürger grossen Wert auf den Schutz ihrer persönlichen Daten legen. Doch obwohl immer mehr sensitive Daten verwendet werden, müsse der Datenschutzbeauftragte feststellen, dass vielfach die notwendigen Massnahmen für den Schutz und die Sicherheit der Daten ungenügend umgesetzt seien, teilte dieser am Mittwoch bei der Vorstellung seines Tätigkeitsberichts 2018 mit.
Von der Datenverarbeitung sind alle Bürgerinnen und Bürger umfassend betroffen, sei es im Gesundheitswesen, im Bildungsbereich, im Kindes- und Erwachsenenschutz oder bei Polizei und Strafverfolgung.

Daten nicht unverhältnismässig publizieren

Im Vergleich zum analogen Zeitalter ist es heute einfach, grosse Mengen von Informationen schnell weiterzuleiten. Persönliche Daten dürfen jedoch nur dann weitergegeben werden, wenn dafür klare rechtliche Bestimmungen vorliegen. Ausserdem dürfen nur diejenigen Daten weitergegeben werden, die für den Empfänger geeignet und erforderlich sind.
So verpflichtet ein neues Bundesgesetz die Schulen dazu, gewisse Informationen über den definitiven Schulausschluss von ausländischen Schulkindern an das Migrationsamt zu melden. Es dürfe aber nicht das ganze Dossier über eine Person weitergegeben werden, sondern nur die Informationen, die das Migrationsamt für seine Entscheide benötigt, schreibt der Datenschutzbeauftragte.
Auch bei digitalen Stromzählern, sogenannten Smart Metern, dürften die Daten nur zum definierten Zweck verwendet werden, etwa für die Erstellung von Rechnungen. Denn die Verbrauchsdaten liessen umfassende Rückschlüsse zu, etwa auf persönliche Gewohnheiten, den Tagesablauf oder An- und Abwesenheiten.
Als weiteres Beispiel aus seiner Tätigkeit nennt der Datenschutzbeauftragte Bruno Baeriswyl die Publikation von Baugesuchen. So sei die Adresse eines Einwohners im Baugesuch online gestellt worden, obwohl er seine Daten bei der Einwohnerkontrolle gesperrt hatte.
Dies sei zwar rechtlich zulässig, jedoch dürfe das Gesuch nur so lange wie notwendig im Internet stehen und es müssten Massnahmen getroffen werden, damit es nicht von Suchmaschinen indexiert werden könne.



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