Ständeratskommission will schärferes Datenschutzgesetz

Schärfere Sanktionen

Um eine solche Äquivalenz zu den Regelungen in der EU zu erreichen, hat die ständerätliche Kommission mehrere vom Nationalrat verabschiedete Bestimmungen verschärft. Einstimmig beschloss sie etwa, die Daten über gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten wieder in die Liste der besonders schützenswerten Personendaten aufzunehmen.
Ebenfalls ohne Gegenstimme schlägt die SPK ihrem Rat vor, die Ausnahme von der Informationspflicht bei unverhältnismässigem Aufwand aufzuheben, die vom Nationalrat eingeführt worden war. Oppositionslos sieht die Kommission zudem davon ab, einen abschliessenden Katalog der bei der Ausübung des Auskunftsrechts zu erteilenden Informationen einzuführen.
Auch punkto Sanktionen bei Nichteinhaltung des Datenschutzrechts will die SPK weiter gehen als der Nationalrat. Das beschloss sie mit 6 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Kompromiss beim Profiling

Neben dem Druck aus der EU will die SPK auch den innenpolitischen Drohungen von links-grüner Seite angemessen begegnen. Stichwort ist das sogenannte Profiling. Ein solches liegt vor, wenn vollständig automatisiert - insbesondere durch einen Algorithmus - personenbezogene Daten ausgewertet werden, um daraus Lebensumstände, Persönlichkeitsmerkmale und Verhaltensweisen einer Person abzuleiten oder vorherzusagen.
Die SP und die Grünen wollten bereits im Nationalrat eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen für ein Profiling im Gesetz festschreiben, scheiterten mit diesem Vorhaben aber deutlich. Nun schlägt die ständerätliche Kommissionen einen Kompromiss bei dieser Art der Datenbearbeitung vor.



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