Kündigungsrechte 06.11.2019, 18:50 Uhr

Sunrise-Kündigungs-AGB: Sieht so Kundenbindung aus?

Jüngst wurde bekannt, dass Sunrise die Kündigungsrechte gewisser Kunden einschränkt. Dabei könnte eine Nebenwirkung eine Rolle spielen. Ein Kommentar.
(Quelle: Sunrise)
Letzte Woche meldete das SRF-Magazin Espresso, dass Telko Sunrise die AGB bezüglich Kündigungsfristen verändert hat. Abonnements mit Mindestlaufzeit dürfen nicht mehr jederzeit auf Vertragsende gekündigt werden, sondern frühestens 6 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit. Sunrises Begründung gegenüber Espresso war diesbezüglich eher schwammig, diese Massnahme diene zur Vorbeugung von Missverständnissen.
Ich verorte die Problematik aber nicht in den Missverständnissen, die Sunrise mit ihren Kunden gehabt hat – jedenfalls nicht primär. Das Problem liegt in der Beschneidung der Kündigungsrechte und in dem nunmehr sehr kleinen Zeitfenster, das den Kunden zur Kündigung übrig bleibt. Sunrise selbst schreibt nämlich:
«Bestimmte Freedom und Mobile Unlimited Angebote können mit einer Mindestvertragsdauer verknüpft sein. Es gelten die Konditionen des Angebotes. Das Mobilabo kann sodann mit einer Frist von 60 Tagen auf das Ende der Mindestvertragsdauer gekündigt werden.»
Kündigungsbestimmung
Quelle: NMGZ / Screenshot Sunrise.ch
Das heisst also im Kern: Mindestens zwei Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit, aber nicht mehr als 6 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit kann so ein Vertrag gekündigt werden. Also ein Zeitfenster von vier Monaten – und das auch auf Verträge, die 24 Monate laufen. Es erfordert also eine gewisse Vorbereitung, denn: Dass man diese Daten über ein oder sogar mehrere Jahre auswendig im Kopf behält, ist – zumindest bei mir – eher unwahrscheinlich. Natürlich darf man Sunrise keine Absicht unterstellen, aber man darf durchaus davon ausgehen, dass Sunrise es in Kauf nimmt, dass einige Kunden diese Frist vergessen und somit noch länger an ihren Vertrag gebunden werden. Nämlich weitere zwei Monate, die zu bezahlen sind. Denn Sunrise schreibt:
«Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 60 Tagen auf jeden beliebigen Zeitpunkt gekündigt werden.»
Dazu kommt, dass die Kündigung per Sunrise Chat oder telefonisch erfolgen muss.
Kündigungsformen
Quelle: NMGZ / Screenshot Sunrise.ch
Letzteres muss nicht, kann aber erfahrungsgemäss in einer längeren telefonischen Tortur enden, in der die Gesprächspartnerin den kündigungswilligen Kunden mit Rabattangeboten und Boni zum Verbleib überreden will.
Fazit: Das Vorgehen von Sunrise mag seine juristische Ordnung haben – ich finde es aber weder kundenfreundlich noch sonderlich sympathisch.



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