Provider 28.01.2019, 11:29 Uhr

Salt: Bei Kündigung und Umzug wird bei den Kunden abkassiert

Salt sorgt mit hohen Gebühren und einem komplizierten Kündigungsverfahren für Unmut bei den Kunden – auch, wenn das Angebot nicht mehr verfügbar ist.
(Quelle: Archiv NMGZ)
Rote Köpfe bei Konsumentenschützern und Salt-Kunden: Das Kündigungsverfahren beim Internetprovider Salt ist vergleichsweise sehr umständlich und fast immer mit nicht zu umgehenden Gebühren verbunden. Den Stein ins Rollen brachte ein Kunde, der sich an die Redaktion von SRF-Espresso wandte: Er zog innerhalb seines Wohnkantons Fribourg um. Ein halbes Jahr zuvor löste er ein Salt-Fiber-Abo und war offenbar zufrieden damit. An seinem neuen Wohnort ist das Abonnement aber (noch?) nicht verfügbar, daher musste er wohl oder übel kündigen.
Aber da hat er die Rechnung ohne Salt gemacht: Rund 150 Franken an Kündigungsgebühren stellte ihm das Unternehmen in Rechnung. Auch die Geräte müssen zurückgeschickt werden – ansonsten drohen weitere Gebühren. Salt bot ihm zwar an, eine Internetlösung über das Mobilfunknetz zu installieren. Eine Empfangsgarantie gab es jedoch nicht – zudem war mit einer deutlichen Geschwindigkeitseinbusse zu rechnen.

Salt nimmt Stellung

Gegenüber Espresso erklärt Salt, dass über 33 Monate lang eine Kündigungsgebühr fällig wird, die kontinuierlich abnimmt. Beträgt die Gebühr zu Beginn noch 198 Franken, werden pro Monat 6 Franken abgezogen. Begründet wird dies mit der Hardware in Form einer Settop-Box (Apple TV), die dem Kunden mitgeliefert wird.
Bei der Konkurrenz sind die Kündigungsstrafen zwar auf den ersten Blick höher: Swisscom, Sunrise und UPC kassieren die Gebühren des ersten Abo-Jahres ein, auch wenn gekündigt wurde (bei Salt gibts keine Mindestvertragsdauer). Allerdings muss bei Salt die Hardware zurückgesendet werden, wenn man im ersten Jahr kündigt.

Umständliche Kündigung

Wie das Vergleichsportal Dschungelkompass darüber hinaus informiert, kommen noch zwei weitere Ärgernisse bei Salt dazu: Wer z.B. als UPC-Kunde in eine Region zieht, in der die UPC-Angebote nicht verfügbar sind, dem wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt – kostenlos. Bei Swisscom und Sunrise wird eine Lösung gesucht (wobei es durch die DSL-Technik eher unwahrscheinlich ist, dass die Angebote an einem Wohnort in der Schweiz nicht verfügbar sind). Ganz absurd sind aber die Umzugsmodalitäten bei Salt, selbst wenn man das Abonnement am neuen Ort weiterlaufen lassen kann und will: Der bestehende Vertrag muss dennoch gekündigt werden, sämtliche Geräte müssen an die Firma retourniert werden, die Kündigungsgebühr wird fällig. Am neuen Ort wird das Abo dann aufgeschaltet, die Kündigungsgebühr wird der Rechnung gutgeschrieben.
ABER: Am neuen Ort wird dann wieder eine Aufschaltgebühr von Fr. 99.95 fällig – und dies, obwohl das Abo nicht gekündigt, sondern nur an eine neue Wohnadresse verlegt wird.
Weitere Details über Gebühren bei Kündigungen und Abo-Wechseln finden Sie auf Dschungelkompass.



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