Mobilfunk 22.02.2018, 14:59 Uhr

Bundesrat will Grenzwerte für Antennen lockern

Um den 5G-Standard einführen zu können, sollen die Strahlenschutzvorschriften für Mobilfunkantennen gelockert werden. Dies hat zumindest der Bundesrat signalisiert.
Die NISV-Grenzwerte könnten bald fallen, um 5G zu ermöglichen
(Quelle: Swisscom)
Der Bundesrat ist bereit, die Strahlenschutzvorschriften für Mobilfunkantennen zu lockern. Er will damit den Weg frei machen für die Einführung des neuen 5G-Standards.
Die Forderung stammt von der Fernmeldekommission des Ständerats (KVF). Sie befürchtet einen «Kollaps der Mobilfunknetze», womit die Schweiz den Anschluss an die Digitalisierung verlieren würde. Um das zu verhindern, müssten die «zu strikten Vorschriften» der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) gelockert werden, schreibt die Kommission in einer Motion.
Der Bund ist bereit, den Vorstoss anzunehmen. Es ist bereits der zweite Anlauf. Eine Motion der Nationalratskommission mit der gleichen Forderung war 2016 am Widerstand des Ständerats gescheitert. Die Mehrheit der kleinen Kammer stellte sich damals auf den Standpunkt, dass die Unbedenklichkeit erhöhter Strahlungswerte nicht belegt sei. Die Ängste der Bevölkerung dürften nicht ignoriert werden.
Auch der Bundesrat will den vorsorglichen Schutz der Gesundheit vor Mobilfunkstrahlung sicherstellen, wie er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf den Vorstoss der KVF schreibt. Gleichzeitig ist er bereit, die Grenzwerte anzupassen, damit die erwarteten Datenmengen bewältigt werden können.
Es geht dabei um den ultraschnellen 5G-Standard, den die Swisscom noch dieses Jahr einführen will. Der Bundesrat hat dafür verschiedene Frequenzbänder zwischen 1,4 und 3,8 Gigahertz freigegeben. Bei diesen Frequenzen handelt es sich um Mikrowellen, deren gesundheitliche Auswirkungen auf den Menschen nicht restlos geklärt sind.
Hinzu kommt, dass mit steigender Frequenz die Reichweite sinkt. Zudem dringen kurze Wellen viel schlechter durch Wände und Mauern. Die Mobilfunkanbieter werden für 5G also zusätzliche Antennen aufstellen müssen.
Die KVF erinnert in der Begründung ihres Vorstosses daran, dass die Hälfte der Antennen schon heute mehr als 90 Prozent der bewilligten Sendeleistung ausschöpfen. Angesichts der wachsenden Datenmenge und der Zunahme der verbundenen Geräte hält sie eine Lockerung der Vorschriften für dringlich.



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