Verstoss gegen Bundesrecht? 13.05.2019, 09:04 Uhr

Sunrise will gegen 5G-Moratorien klagen

Das Fernmeldeunternehmen Sunrise hat mit Klagen gegen die von einigen Kantonen verhängten 5G-Moratorien gedroht.
5G-Antenne von Sunrise: Die Telko erwägt, gegen die Moratorien in einzelnen Kantonen gerichtlich vorzugehen
(Quelle: Sunrise)
Im Streit um den 5G-Ausbau droht Sunrise mit Klagen gegen allfällige 5G-Moratorien der Kantone. «Würde uns eine Baubewilligung willkürlich verweigert, würden wir dies rechtlich prüfen», sagte Sunrise-Sprecher Rolf Ziebold am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP.
Solche Moratorien würden gegen Bundesrecht verstossen. Denn der Bund alleine ist zuständig für den Erlass von Vorschriften über den Schutz des Menschen vor schädlicher nichtionisierender Strahlung, wie das Bundesamt für Umwelt (Bafu) und das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) vor einer Woche in einer gemeinsamen Stellungnahme betonten.
«Es bleibt deshalb kein Raum für kantonale oder kommunale Bestimmungen zum Schutz des Menschen vor der Strahlung von Mobilfunkanlagen. Der Erlass solcher Bestimmungen wäre kompetenzwidrig», hielten die beiden Bundesämter fest.

Klagen gegen Moratorien möglich

Zuständig für die Bewilligung von Mobilfunkanlagen seien zwar die Kantone. «Solche kantonalen Bestimmungen sind jedoch nur zulässig, wenn sie nicht den Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung bezwecken», schrieben die beiden Bundesämter. Zudem dürften die kantonalen Bestimmungen weder zu einer unzulässigen Beschränkung der Emissionen der Mobilfunksendeanlagen noch zu einer Verletzung der öffentlichen Interessen führen, die in der Fernmeldegesetzgebung konkretisiert seien.
Im Klartext heisst dies: Kantone können im Rahmen des Baurechts lediglich einzelne Mobilfunkanlagen verhindern, beispielsweise weil eine Antenne das Ortsbild verschandelt.
Würde ein Kanton aber ein 5G-Moratorium erlassen, könnten die Telekomunternehmen dagegen klagen, schrieben Bafu und Bakom. Ebenfalls könnten die Mobilfunkanbieter eine Beschwerde gegen eine verzögerte oder verweigerte Bewilligung für eine Handyantenne einreichen, hiess es. Dann müssten Gerichte entscheiden.
Die Kantone Genf, Jura und Waadt haben ein Moratorium für 5G-Antennen verhängt oder prüfen ein solches. In Bern, St. Gallen und Schwyz sind entsprechende Vorstösse traktandiert. Auch Gemeinden setzen sich gegen 5G-Antennen zur Wehr.



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