Gegenwind 22.07.2020, 15:52 Uhr

Gruppierung ergreift Referendum gegen Swiss-Covid-App

Eine Gruppierung, vorwiegend aus der Westschweiz, hat das Referendum gegen die Swiss-Covid-App ergriffen. Befürchtet wird wegen der App eine «digitale Diktatur» wie in China.
(Quelle: lp/Computerworld)
Über die Gesetzesgrundlagen für die Corona-Warn-App soll das Stimmvolk befinden. Eine Gruppierung, vorwiegend aus der Westschweiz, hat gegen die Änderungen im Epidemiengesetz das Referendum lanciert. Das Referendumskomitee hat nun bis 8. Oktober Zeit, um die 50'000 nötigen Unterschriften zu sammeln. Die Räte hiessen in der Sommersession die gesetzlichen Grundlagen für die App gut und erklärten die Änderungen im Epidemiengesetz für dringlich.

Angst vor «digitaler Diktatur» 

Eine echte Debatte über die Risiken dieser Tracing-Technologie sei während den Ratsdebatten nicht geführt worden, kritisiert das Komitee. Zu ihm gehört als einziger Bundesparlamentarier der Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor. Das Komitee fürchtet wegen der App eine «digitale Diktatur» wie in China. 
Den Ursprung habe das Komitee, das unter dem Titel «Stop Swiss Covid» auftritt, in der Westschweiz, sagte sein Sprecher François de Siebenthal der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Montag auf Anfrage. Nach und nach breite sich die Opposition gegen die App aber auf das ganze Land aus. 
Die App müsse die Betriebssysteme von Google und Apple durchlaufen, so das Komitee. Da bestehe die Gefahr, dass die Internetgiganten Daten abschöpfen könnten. Auch bestehe bei der eingesetzten Bluetooth-Technologie ein Missbrauchsrisiko. «Falsche positive Fälle» und unnötige Quarantäne-Verfügungen könnten die Folgen sein. 

«Gesellschaftlicher Druck» 

Das Epidemiengesetz schreibt vor, dass «alle angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen» getroffen werden müssen, damit keine an dem System teilnehmenden Menschen bestimmbar werden. Daten dürfen ausschliesslich auf den einzelnen Mobiltelefonen gespeichert werden und müssen gelöscht werden, wenn sie für eine Benachrichtigung nicht mehr nötig sind. Mit ausländischen Systemen kann das Proximity Tracing System verbunden werden, wenn der jeweilige Staat einen «angemessenen Schutz der Persönlichkeit» gewährleistet. 
Das Komitee macht auch geltend, dass «gesellschaftlicher Druck» ausgeübt werden könnte, die App zu verwenden. Das Gesetz schreibt derweil ausdrücklich vor, dass das Herunterladen und Einsetzen der App freiwillig sein muss und niemand benachteiligt werden darf, der die App nicht verwendet. 



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