Konkurrent Zip.ch klagt 10.10.2019, 14:49 Uhr

Swisscom hat Weko-Beschwerde am Hals

Swisscom wird mit einer Weko-Beschwerde von Konkurrent Zip.ch konfrontiert. Die Telko weist derweil die Vorwürfe zurück.
(Quelle: Swisscom)
Der Westschweizer Verzeichnis-Anbieter Zip.ch hat bei der Wettbewerbskommission (Weko) eine Beschwerde gegen die Swisscom-Tochter Localsearch eingereicht. Der Vorwurf: Swisscom verletze mit ihrem Produkt «Swiss List Starter» das Kartellgesetz.
Localsearch habe durch ihre «dominante oder gar monopolistische Stellung auf dem Verzeichnismarkt» ein «missbräuchliches und beispielloses Manöver» eingeleitet, teilte Zip.ch mit. Dieses ziele darauf ab, den gesamten Markt für digitale Marketinglösungen mit ihrem Produkt zu blockieren.
Konkret habe die Swisscom mehr als 300'000 Unternehmen gezwungen, einen teureren digitalen Marketingvertrag abzuschliessen. De facto müssten sie dreimal mehr allein dafür bezahlen, dass die Verlinkung der Rubrik mit der Erstellung eines Profils bei «Google My Business» und Bing jetzt automatisch erfolge. Im Falle einer Ablehnung würden die Unternehmen ab dem 1. Januar 2020 keinen Zugang mehr zu ihrer Rubrik in den Verzeichnissen «Local.ch» und «Search.ch» haben, so der Vorwurf.

Swisscom weist Vorwürfe zurück

Zu den Details der eingereichten Klage könne man keine Stellung nehmen, sagte ein Localsearch-Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP. «Allerdings überraschen uns die ungerechtfertigten Vorwürfe doch sehr und wir weisen diese vollumfänglich zurück», meinte er weiter. Das Unternehmen verhalte sich rechtskonform und im Interesse seiner Kunden. Im Übrigen sei die von Zip.ch genannte Zahl von 300'000 Kunden falsch, es sei die Hälfte davon.
Es ist nicht das erste Mal, dass Zip.ch gegen Swisscom vorgeht. So reichte das Unternehmen im Sommer 2018 eine Klage bei der Eidgenössischen Kommunikationskommission Comcom ein. Dieses Verfahren ist laut der Comcom noch hängig.



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