Belgacom-Verkauf 31.08.2018, 14:00 Uhr

Swisscom muss höhere Steuern zahlen

Die Swisscom muss dem Kanton Bern nachträglich höhere Steuern für den Verkauf ihrer Belgacom-Beteiligung bezahlen. Das entschied das Bundesgericht in Lausanne.
Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne hat Swisscom mehr Steuern aufgebrummt
(Quelle: Schweizerisches Bundesgericht)
Die Swisscom muss für die Veräusserung ihrer Beteiligung an der Belgacom mehr Steuern bezahlen als erwartet. Das Bundesgericht hat in einem am Freitag publizierten Urteil (2C_557/2017 vom 07.08.2018) eine höhere Taxierung durch die Steuerverwaltung des Kantons Bern für das Jahr 2009 bestätigt.
Im Mai 2008 veräusserte die Swisscom ihre Beteiligung von 28 Prozent an der Belgacom International Carrier Services für 20,4 Millionen Euro an ihre Tochtergesellschaft Swisscom Belgium. Der Preis entsprach dem damaligen Buchwert.
Allerdings sollte in Belgien die Differenz zwischen dem Buchwert und dem höheren Verkehrswert zu einem Satz von 34 Prozent versteuert werden. Deshalb ergänzte Swisscom den ursprünglichen Kaufvertrag 2009, wie es in dem Urteil heisst. Das Unternehmen erhöhte den Verkaufspreis um 87,6 auf 108 Millionen Euro.
Für die Berechnung der direkten Bundessteuer sowie der Kantons- und Gemeindesteuer legte die Steuerverwaltung fest, dass es sich bei den nachträglich bezahlten 87,6 Millionen Euro um eine Gewinnausschüttung handelt und nicht um eine Beteiligungsveräusserung.
Entsprechend veranlagte die Berner Steuerverwaltung die Swisscom für 2009 mit einem steuerbaren Gewinn von rund 471 Millionen Franken für die Kantons- und Gemeindesteuern und einen Gewinn von 1,3 Milliarden für die direkte Bundessteuer.



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