IT-Beschaffungen 29.11.2023, 10:57 Uhr

Verteidiger fordert kürzere Freiheitsstrafe für Ex-Seco-Mitarbeiter

Im Berufungsprozess vor dem Bundesstrafgericht hat der Verteidiger des angeklagten ehemaligen Ressortleiters des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) die Strafzumessung der Vorinstanz kritisiert.
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Er fordert für seinen Mandanten eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 26 Monaten. Die Vorinstanz hatte den heute 71-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 4 Monaten verurteilt.
Die Strafzumessung der Vorinstanz sei in einigen Punkten "nicht nachvollziehbar", erklärte der Anwalt am Dienstag vor dem Bundesstrafgericht. Unter anderem sei nicht verständlich, weshalb die Strafe nicht tiefer ausgefallen sei, obwohl der Beschuldigte kooperiert habe. Auch Alter und Gesundheitszustand des Angeklagten hätten sich strafmindernd auswirken müssen.
Der Anwalt forderte für den heute 71-jährigen Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 26 Monaten, davon 8 Monate unbedingt. Die Vorinstanz hatte ihn zu einer deutlich höheren Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 4 Monaten verurteilt.

Beschuldigter zeigt Reue

Vor Gericht sagte der Beschuldigte, er anerkenne die Schuldsprüche von 2021, es gehe ihm in seiner Berufung "nur" um das Strafmass.
Er sei nicht auf zusätzliche Gelder angewiesen gewesen, erklärte der ehemalige Bundesangestellte. "Es war dumm und verwerflich, dass ich mich da hineinziehen liess und Verfehlungen begangen habe." Er bereue ausserordentlich, was er getan habe.
Auf die Frage, weshalb er während so vieler Jahre delinquiert habe, sagte der 71-Jährige, er sei nicht geldgierig gewesen, es habe sich "einfach so ergeben".
Im Berufungsprozess ebenfalls anwesend war einer der drei Mitangeklagten. Dessen Anwalt warf der Bundesanwaltschaft (BA) in seinem Plädoyer vor, sich in der Anklageschrift auf "die falschen Schlussberichte" zu stützen. Es sei ausserdem auffällig, dass die BA sich nie die Mühe gemacht habe, den Whistleblower - also diejenige Person, welche den Fall enthüllt hat - ausfindig zu machen.
Der Anwalt des Mitangeklagten forderte für seinen Mandanten einen vollumfänglichen Freispruch. Das Urteil der ersten Instanz sei aufzuheben. Ausserdem verlangte er eine finanzielle Genugtuung für die Untersuchungshaft.
Die Vorinstanz hatte den Mitangeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten und einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 140 Franken verurteilt. Sowohl der Vollzug der Freiheitsstrafe als auch der Vollzug der Geldstrafe waren bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren.

BA fordert Strafmass der ersten Instanz

Die BA plädierte im nur einen Tag dauernden Berufungsprozess sehr kurz. Unter anderem sagte der Staatsanwalt des Bundes, es sei auffällig, dass der Hauptbeschuldigte sich jedes Mal nicht mehr an einen Sachverhalt erinnere, wenn er kritisch befragt werde.
Hinsichtlich der Aussagen des zweiten vor Gericht anwesenden Angeklagten sagte er, es sei nicht plausibel, dass dieser als Verantwortlicher für die Buchhaltung fragliche Rechnungen nicht geprüft haben will. Schliesslich habe auch er als Mitangeklagter vom gesamten "Beschaffungskonstrukt" profitiert.
Die BA beantragte keine Erhöhung der erstinstanzlich ausgesprochenen Strafe. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 4 Monaten und eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen à 50 Franken für den Hauptangeklagten sowie eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten und eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 140 Franken für den Mitangeklagten. Bei beiden solle die Untersuchungshaft von 86 beziehungsweise 98 Tagen angerechnet werden.

1,7 Millionen Franken von Auftragsnehmern erhalten

Die erste Instanz sah es als erwiesen an, dass der ehemalige Seco-Ressortleiter zwischen 2004 und 2013 Aufträge für Güterbeschaffungen und Dienstleistungen im Informatikbereich freihändig an von ihm bevorzugte Firmen vergab.
Als Gegenleistung soll der ehemalige Bundesbeamte Vorteile in Form von Einladungen, Sponsoring von Anlässen, Bargeld, Geschenken und anderem entgegengenommen haben. Insgesamt soll der Angeklagte im Zusammenhang mit der Vergabe der Aufträge nicht gebührende Vorteile im Umfang von über 1,7 Millionen Franken gefordert und entgegengenommen haben.
Er wurde im September 2021 der Urkundenfälschung im Amt, des Sich-bestechen-Lassens und der Urkundenfälschung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten verurteilt. Das Urteil des Bundesstrafgerichts wird schriftlich eröffnet.



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