Neues Digitalgesetz 12.07.2023, 13:46 Uhr

Amazon legt Widerspruch gegen den Plattform-Status in der EU ein

Wie gross ist Amazon wirklich? Das sehen der Konzern selbst und die EU durchaus unterschiedlich. Für sehr grosse Plattformen gelten besonders strenge Vorgaben.
(Quelle: Shutterstock/dvoevnore)
Amazon wehrt sich gegen eine verschärfte Aufsicht in der EU, unter die der weltgrösste Online-Händler nach neuen Digitalgesetzen fallen soll. Der US-Konzern legte beim EU-Gericht in Luxemburg Widerspruch gegen den Status einer besonders grossen Online-Plattform nach dem Digital Services Act (DSA) ein.
Amazon argumentierte, dass der Konzern als Händler für Verbraucherartikel nicht die Art von Online-Plattform sei, für welche die DSA-Regeln geschaffen wurden. Denn ihr Ziel sei, die Risiken durch Dienste zu minimieren, die Informationen verbreiteten und sich durch Werbung finanzierten.
Auch sei Amazon in keinem der einzelnen EU-Länder der grösste Einzelhändler. Wenn der Konzern als grosse Plattform einer verschärften Aufsicht unterworfen werde und die lokalen Konkurrenten nicht, wäre er dadurch benachteiligt, hiess es. Zugleich betonte Amazon, dass man seit Jahren viel dafür unternehme, um Kunden vor illegalen Waren wie Produktfälschungen zu schützen.

Zalando zog bereits vor Gericht

Die EU-Kommission betrachtet etwa auch Googles Shopping-Marktplatz und den chinesischen Online-Händler Alibaba als besonders grosse Online-Plattformen. Der deutsche Modehändler Zalando zog bereits Ende Juni gegen die Einstufung vor Gericht. Er argumentierte, die EU-Kommission habe sein hybrides Geschäftsmodell ignoriert: Denn Zalando verkaufe auch eigene Artikel. Der DSA gelte aber nicht für den Einzelhandel, weswegen die Kundenzahl in dieser Rubrik nicht hätte mitgezählt werden dürfen.
EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton betonte seinerzeit, dass es beim DSA nicht nur um Hassrede, Falschinformationen oder Cybermobbing gehe – sondern etwa auch um die Einhaltung von Altersbeschränkungen sowie den Kampf gegen illegale oder unsichere Artikel.
Der DSA soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang. Für sehr grosse Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzern im Monat gelten besonders strenge Vorgaben. Sie müssen etwa mit Blick auf schädliche Inhalte einmal jährlich eine Risikobewertung vorlegen und Gegenmassnahmen vorschlagen. Ausserdem müssen sie Daten mit Behörden und Forschern teilen.


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