Fernmeldegesetz 28.11.2018, 11:50 Uhr

Parlament ist sich bei der letzten Meile einig, bei der Netzneutralität nicht

Nach dem Nationalrat hat sich nun auch der Ständerat dagegen ausgesprochen, dass die Swisscom anderen Anbieterinnen bei allen Technologien Zugang zu den Teilnehmeranschlüssen gewähren muss. Andere Ansichten haben die Kammern hingegen zur Netzneutralität.
(Quelle: Parlamentsdienste 3003 Bern)
Die Swisscom soll nicht verpflichtet werden, anderen Anbieterinnen bei allen Technologien Zugang zu den Teilnehmeranschlüssen zu gewähren. Nach dem Nationalrat hat sich am Dienstag auch der Ständerat dagegen ausgesprochen. Uneinigkeit herrscht bei der Netzneutralität. Mit 22 zu 19 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschloss die kleine Kammer, bei der Revision des Fernmeldegesetzes einen Kernartikel zu streichen. Damit setzte sich jene Version durch, welche die Swisscom bevorzugt.
Der Bundesrat möchte das Telekomunternehmen verpflichten können, anderen Anbietern gegen eine angemessene Entschädigung den Zugang zu den gebäudeinternen Fernmeldeinstallationen zu gewähren – neu auch zu Glasfaseranschlüssen. Der Zugang auf die letzte Meile ist aus seiner Sicht eine essenzielle Voraussetzung für Wettbewerb und Wahlfreiheit.

Gefahr für Randregionen

Beide Räte wollen am heutigen Zugangsregime nichts ändern. Die Entbündelung der letzten Meile bliebe damit auf Kupferleitungen beschränkt. Zusätzliche Regulierungen gefährdeten Investitionen in den Netzausbau – besonders in Randregionen, argumentierte Claude Janiak (BL/SP) im Namen der Kommission. Isidor Baumann (CVP/UR) plädierte vergeblich für eine technologieneutrale Zugangsregelung, weil diese Wettbewerb und Innovation fördere. Auch sei der Zugang für andere Anbieter nicht gratis. Stefan Engler (CVP/GR) verwies darauf, dass nach der Entbündelung für Kupferleitungen im Jahr 2007 die Investitionen nicht zurückgegangen seien.
Um einen wirksamen Wettbewerb zu garantieren, schlägt das Parlament einen anderen Weg vor. Der Bundesrat soll alle drei Jahre Bericht erstatten über die Entwicklung der Kosten und den Zugang bei Glasfaseranschlüssen.
In einem anderen Punkt weicht der Ständerat vom Nationalrat ab. Er möchte, dass Liegenschaftseigentümer weitere Anschlüsse nur dulden müssen, wenn Mieter sie verlangen und die Kosten übernehmen. Bundesrat und Nationalrat wollen dies zusätzlich ermöglichen, wenn Fernmeldedienstanbieter die Kosten übernehmen.



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