Informationssicherheitsgesetz 15.09.2020, 17:00 Uhr

Nutzung der AHV-Nummer bleibt umstritten

Das neue Informationssicherheitsgesetz sieht vor, dass Behörden die AHV-Nummer künftig zur Identifikation von Personen verwenden dürfen. Im Gegensatz zum Nationalrat ist der Ständerat damit einverstanden.
(Quelle: Parlamentsdienste 3003 Bern)
Das neue Informationssicherheitsgesetz soll die Sicherheit von Informationen beim Bund verbessern. Die Räte haben sich weitgehend über die Vorlage geeinigt. Umstritten bleibt der Einsatz der AHV-Nummer zur Identifikation von Personen. Der Ständerat will das zulassen.
Daran hat er bei der zweiten Beratung der Vorlage am Dienstag festgehalten. Die AHV-Nummer sei die beste Möglichkeit zur fehlerfreien Personenidentifikation, sagte Kommissionssprecher Olivier Français (FDP/VD). Deren systematische Verwendung durch die Behörden sei auch im Entwurf zur Änderung des AHV-Gesetzes vorgesehen. Dieser hat der Ständerat bereits zugestimmt. 
Der Nationalrat und eine Minderheit des Ständerats lehnen das ab. Die Gegner argumentieren, dass die Verwendung der AHV-Nummer ein grosses Missbrauchspotenzial biete. Die vom Bundesrat vorgeschlagene nicht zurückrechenbare Personennummer funktioniere zur Identifikation ebenso gut, sagte Mathias Zopfi (Grüne/GL). Sein Antrag wurde mit 31 zu 10 Stimmen abgelehnt. 

Einheitliches Sicherheitsniveau 

Das Informationssicherheitsgesetz fasst die in verschiedenen Erlassen festgehaltenen Bestimmungen zur Sicherheit von Informationen in einem Gesetz zusammen. Mit diesem wird ein Rahmen für alle Bundesbehörden geschaffen, der für ein möglichst einheitliches Sicherheitsniveau sorgen soll. Die jeweiligen Behörden können die Informationssicherheit auf der Grundlage des neuen Rechtsrahmens aber selber konkretisieren. 
Die Vorlage basiert auf anerkannten internationalen Standards. Im Zentrum stehen das Risikomanagement, die Klassifizierung von Informationen, die Sicherheit beim Einsatz von Informatikmitteln, personelle Massnahmen und der physische Schutz von Informationen und Informatikmitteln. 
Die Personensicherheitsprüfungen soll nur noch zur Identifizierung von erheblichen Risiken eingesetzt werden. Bei der Vergabe von sicherheitsempfindlichen Aufträgen an Dritte soll das militärische Betriebssicherheitsverfahren auf zivile Beschaffungen angewendet werden.



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