Swisscom 04.05.2006, 08:58 Uhr

Bundesrat wehrt sich

Der Bundesrat wehrt sich in einer offiziellen Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements gegen den Vorwurf, er habe den Entscheid zum Verkauf der Swisscom-Aktien nur ungenügend überprüft.
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Die Swisscom-Frage erhitzt weiterhin die politischen Gemüter.
,,Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) nicht", heisst es in einer entsprechenden Mitteilung. Die GPK-N hatte dem Bundesrat vorgeworfen, er habe den Entscheid vom 23. November 2005 betreffs des Verkaufs der Swisscom-Beteiligungen nur ungenügend vorbereitet und sich dabei auf unzureichende Grundlagen gestützt. Laut Landesregierung stehe jedoch bei den gefällten Entschlüssen der Grundsatzentscheid zur Ausarbeitung einer Privatisierungsvorlage im Vordergrund, worauf sich alle anderen Beschlüsse stützen. Im Übrigen anerkennt der Bundesrat gewisse Probleme in der Kommunikation seines ersten Entscheides zur Swisscom-Frage, welche nicht in allen Belangen optimal verlaufen sei. Man habe sich jedoch darüber ausgesprochen und Lehren gezogen. Weiter unterstützt der Bundesrat die Motion der GPK-N, die eine genaue Definition der Rolle des Bundes als Unternehmensteilhaber fordert.
David Witassek



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