Neue Bestimmungen im Arbeitsgesetz 15.02.2019, 10:23 Uhr

Bundesrat lockert Nachtarbeits-Vorschriften für Informatiker

Der Bundesrat hat im Arbeitsgesetz die Nachtarbeits-Vorschriften für IT-Mitarbeiter angepasst.
(Quelle: Pexels)
Im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik können Angestellte neu ohne Bewilligung zu Nacht- und Sonntagsarbeit aufgeboten werden, wenn Störungen behoben werden müssen. Das hat der Bundesrat entschieden.
Er hat per 1. April die entsprechenden Verordnungsbestimmungen zum Arbeitsgesetz angepasst, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am mitteilte. Die Neuerung sei zusammen mit den Sozialpartnern erarbeitet worden.
Nacht- und Sonntagsarbeit ist auch bewilligungsfrei möglich, wenn Netz- oder Informatikstrukturen gewartet werden müssen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Störungsbehebungen respektive Wartungsarbeiten während den Betriebszeiten der Anlagen nicht möglich sind.



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