Bestelleinschränkungen gutgeheissen
27.04.2020, 10:06 Uhr

Urteil gegen Amazon in Frankreich bestätigt

Amazon darf in Frankreich nur Bestellungen für bestimmte Artikel entgegennehmen. Dies hat ein Berufungsgericht nun bestätigt und gleichzeitig festgelegt, um welche Warengruppen es sich handelt.
Amazon darf in Frankreich nur bestimmte Waren verkaufen
(Quelle: shutterstock.com/dennizn)
Der Online-Versandhändler Amazon darf in Frankreich nach der Entscheidung eines Berufungsgerichts weiterhin nur Bestellungen von bestimmten Artikeln entgegennehmen. Diese Auflage gelte solange, bis der Konzern seine Schutzmassnahmen verbessert habe, entschied das Berufungsgericht Versailles am Freitag.
Es bestätigte damit weitgehend eine vorangegangene Entscheidung eines Gerichts im Pariser Vorort Nanterre. Amazon hatte dagegen Berufung eingelegt und wegen des Streits seine Logistikzentren in Frankreich geschlossen.
Das Berufungsgericht legte nun genau fest, welche Artikel der Online-Versandhändler ausliefern darf. Dazu gehören IT-Artikel, Produkte für Tiere, Hygiene- und Gesundheitsprodukte sowie Lebensmittel. Das Gericht in Nanterre hatte vergangene Woche entschieden, dass die Mitarbeiter der Logistikzentren nicht ausreichend gegen Coronavirus-Gefahren geschützt seien.
Es forderte Amazon auf, sich auf Bestellungen von Nahrungsmittel sowie Hygiene- und Medizinartikeln zu beschränken, bis die Schutzmassnahmen verbessert sind. Angesichts der drohenden Strafe von einer Million Euro pro Verstoss hatte sich das Unternehmen entschlossen, die Logistikzentren vorübergehend zu schliessen.

Strafzahlung gesenkt

Das Berufungsgericht in Versailles senkte die Strafe pro Verstoss nun auf 100'000 Euro und forderte das Unternehmen ebenfalls auf, eine Risikobewertung durchführen und in Zusammenarbeit mit den Personalvertretern alle erforderlichen Gesundheits- und Sicherheitsmassnahmen umzusetzen. Amazon hatte nach eigenen Angaben vor dem Berufungsgericht in Versailles am Dienstag «konkrete Beweise für die umgesetzten Sicherheitsmassnahmen vorgelegt».
«Wir werden die Folgen dieser Entscheidung für unser Unternehmen und unsere Mitarbeiter, für die Kunden in Frankreich und für die vielen kleinen und mittleren Unternehmen, die auf Amazon angewiesen sind, um ihr Geschäft auszubauen, so schnell wie möglich abschätzen», reagierte Amazon nun auf die Entscheidung des Berufungsgerichts. Die Gerichtsentscheidung war von der Gewerkschaftsgruppe Union Syndicale Solidaires erwirkt worden.



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