Gerichtsfall 16.03.2020, 15:20 Uhr

Luzerner Kantonsgericht verurteilt ehemaligen IT-Chef

Im Bestechungsfall um einen ehemaligen IT-Chef des Kantons Luzern folgt das Kantonsgericht dem Schuldspruch des Kriminalgerichts – spricht allerdings eine etwas mildere Strafe aus.
(Quelle: Beat Brechbühl / Luzern Tourismus)
Ein ehemaliger IT-Chef des Kantons Luzern hat sich der Bestechung schuldig gemacht, weil er heimlich 200'000 Franken Provisionen eingesteckt hatte. Das Kantonsgericht hat den Schuldspruch des Kriminalgerichts bestätigt, die Strafe aber etwas reduziert. Der frühere Leiter der Dienststelle Informatik machte sich des Sich-bestechen-Lassens schuldig, wie das Kantonsgericht am Montag mitteilte. Es sprach den Beschuldigten, wie schon das Kriminalgericht, vom Vorwurf der mehrfachen Urkundenfälschung frei. 
Die Berufungsinstanz reduzierte die bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf ein Jahr und acht Monate. Sie begründete dies damit, dass der ehemalige Kadermann in seinem angestammten Berufsfeld keine Anstellung mehr finden konnte, was auch auf die Vorverurteilung in den Medien zurückzuführen sei. Weiter wirkte sich auf die Strafreduktion die lange Verfahrensdauer aus. Das Kantonsgericht bestätigte ferner die vom Kriminalgericht verhängte Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Es kürzte aber den einkommensabhängigen Tagessatz von 120 auf 90 Franken. Dazu kommen Verfahrenskosten von fast 38'000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte hatte einen Freispruch verlangt. 
Der 52-Jährige war in verschiedenen Funktionen für den Kanton Luzern tätig. Ab September 2008 war er externer Gesamtprojektleiter. Von Oktober 2009 bis März 2010 leitete er die Dienststelle Informatik ad interim, ab April 2010 als ordentlicher Leiter. Gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft, wurde der Beschuldigte vom Kriminal- und Kantonsgericht nur für sein Tun als ordentlicher Leiter der Dienststelle verurteilt. Zuvor hatte er keine Finanzkompetenzen. Ein Delikt habe ihm für diese Zeit nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden können, schreibt das Kantonsgericht. 
Anders sieht es aus für die Zeit ab April 2010. Hier sei es erstellt, dass der Beschuldigte den Bestellprozess und die Auftragsvergabe zugunsten eines Anbieter beeinflusst habe, heisst es in dem Urteil. Mit diesem sei er verbunden gewesen respektive er habe von diesem Provisionen erhalten. Auch habe er gewusst, dass ein externer Projektleiter Aufträge an Firmen vergeben habe, an die dieser selbst beteiligt war. Auch hier seien Provisionen geflossen. Insgesamt habe er in eineinhalb Jahren pflichtwidrige Provisionen von 200'000 Franken erhalten. Ferner konnte nach den Ausführungen des Kantonsgerichts dem Beschuldigten die Rückdatierung von Verträgen nachgewiesen werden. Ob er daraus einen Vorteil erlangt hat, war für dieses aber nicht ersichtlich, weshalb es den Freispruch vom Vorwurf der Urkundenfälschung bestätigte.



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