Im Seco-IT-Bestechungsskandal werden vier Personen angeklagt

Weitere Beschuldigte per Strafbefehl belangt

Ans Licht gekommen waren die Unregelmässigkeiten 2014 durch einen Artikel in den Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Bund». Das Strafverfahren war im selben Jahr gestützt auf eine Strafanzeige des Seco gegen den ehemaligen Ressortleiter und gegen Unbekannt eröffnet worden. Ein Jahr später wurde es mit einem parallel geführten kantonalen Strafverfahren vereinigt und auf insgesamt zehn Beschuldigte ausgedehnt worden.
Davon wurden drei Unternehmer und ein Treuhänder bereits per Strafbefehl rechtskräftig verurteilt. Die IT-Unternehmer hatten wegen Bestechung bedingte Geldstrafen zwischen 100 und 180 Tagessätzen zu je 40 bis 190 Franken erhalten. Zudem mussten sie Bussen von 1000 bis 1500 Franken zahlen.
Der Treuhänder war wegen Urkundenfälschung, mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung und Geldwäscherei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden und musste ausserdem die Verfahrenskosten in der Höhe von rund 18'000 Franken tragen. In Bezug auf einen weiteren Unternehmer und dessen Berater sei das Verfahren eingestellt worden.
Aus den Ermittlungen der BA resultierte bis heute ein Aktenberg von rund 400 Bundesordnern. Mehrere Hunderttausend sichergestellte Dokumente hätten zudem durch Ermittler des Bundesamtes für Polizei (fedpol) ausgewertet werden müssen. Weiter seien nebst den zehn Beschuldigten 30 Auskunftspersonen und Zeugen in der Schweiz befragt worden.
Die Strafanträge der BA sollen anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht bekannt gegeben werden. Ein Termin für die Gerichtsverhandlung wurde zunächst nicht genannt. Die BA weist darauf hin, dass bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils die Unschuldsvermutung gelte.



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