25.03.2004, 00:00 Uhr

Bundesgesetz über Geoinformation

Der neue Newsletter " " berichtet über das neue Bundesgesetz zur Geoinformation (GeoIG) und zum Datenschutz bei der Bearbeitung von Geodaten. Mit dem neuen Gesetz sollen Synergien freigesetzt und deutliche Einsparungen bei der Erhebung, der Beschaffung, der Nachführung, der Verwaltung sowie der Verbreitung von Geoinformation erzielt werden.
Laut Newsletter hat das Bundesamt für Landestopografie (Swisstopo) die informelle Konsultation zum neuen Geoinformationsgesetz (GeoIG) vom 16.2. bis 26.3.2004 durchgeführt. Das offizielle Vernehmlassungsverfahren ist für die zweite Jahreshälfte vorgesehen. Auf 1.1.2007 soll das Gesetz in Kraft treten. Damit werde eine wichtige Gesetzeslücke geschlossen, heisst es weiter. Ziel sei es, eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Landesvermessung, die Amtliche Vermessung und für alle weiteren aufgrund verschiedener Bundesrechtserlasse erhobenen Informationen über Grund und Boden zu erwirken. Da Geodaten mit Geoinformationssystemen (GIS) oft auch mit Personendaten verknüpft sind, spielt der Datenschutz ebenfalls eine wichtige Rolle. "Wenn die zahlreichen Anwendungen im Zusammenhang mit den GIS auch gerechtfertigt sind und einem unbestrittenen öffentlichen Interesse entsprechen, so kommt ihren Programmierern und ihren Benutzern aufgrund der Auswirkungen auf den Technlogie- und Datenbereich eine grosse gesellschaftliche Verantwortung zu", stellt Jean-Philippe Walter, Stv. Datenschutzbeauftragter des Bundes, fest.



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