Wegen Umgangs mit Hasskommentaren 03.07.2019, 07:45 Uhr

Millionen-Bussgeld für Facebook

Zwei Millionen Euro soll Facebook wegen fehlender Transparenz beim Umgang mit Hasskommentaren zahlen. Einen entsprechenden Bussgeldbescheid gegen das Unternehmen verhängte das deutsche Bundesamt für Justiz (BfJ).
(Quelle: Gil C / shutterstock.com)
Wegen fehlender Transparenz beim Umgang mit Hasskommentaren soll das Online-Netzwerk Facebook ein Bussgeld von zwei Millionen Euro zahlen. Das teilte am Dienstag das deutsche Bundesamt für Justiz (BfJ) mit, das einen entsprechenden Bussgeldbescheid gegen das Unternehmen verhängt hat.
Die Bonner Behörde wirft Facebook vor, dass dessen Angaben über eingegangene Beschwerden unvollständig seien. Bemängelt wird ausserdem, dass das Meldeformular für Beschwerden über rechtswidrige Inhalte «zu versteckt» sei. Der Bussgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig, weil die beschuldigte Facebook Ireland Limited Einspruch dagegen einlegen kann. Sollte das Bundesamt eine solche Beschwerde zurückweisen, muss das zuständige Amtsgericht Bonn entscheiden.
Vor zwei Jahren hatte der Bundestag das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz verabschiedet, mit dem Internet-Plattformen zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terror-Propaganda verpflichtet werden. Klar strafbare Inhalte müssen binnen 24 Stunden gelöscht werden, auf Nutzerbeschwerden soll nach spätestens 48 Stunden reagiert werden.

Bericht über Umgang mit Beschwerden

Zudem müssen die Unternehmen alle sechs Monate einen Bericht über ihren Umgang mit Beschwerden veröffentlichen. Beanstandet werden nun die Ausführungen von Facebook für das erste Halbjahr 2018. "Der Bericht führt nur einen Bruchteil der Beschwerden von Nutzern über rechtswidrige Inhalte auf", heisst es in der Mitteilung des Bundesamts.
Konkret bemängelt wird, dass nur jene Beschwerden aufgeführt seien, die über das schwer zu findende «NetzDG-Formular» eingereicht worden seien. In der Regel würden die Nutzer jedoch auf den alternativen «Flagging-Meldeweg» geleitet. Dass die dort eingegangenen Beschwerden in dem Bericht nicht aufgeführt werden, führt nach Einschätzung der Prüfbehörde jedoch zu einem «verzerrten Bild» über das Ausmass rechtswidriger Inhalte. Der Facebook-Bericht listet für das erste Halbjahr 2018 lediglich 886 Beschwerden auf, was zu 362 gelöschten oder gesperrten Inhalten geführt habe.

«Nicht unter den Teppich kehren»

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte, Digitale Plattformen hätten eine Verantwortung für die Inhalte, die auf ihren Seiten gepostet werden. Wenn Nutzer strafbare Inhalte meldeten, müsse die Erfassung und Bearbeitung dieser Beschwerden nach den Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes erfolgen. «Beim Kampf gegen strafbare Inhalte darf nichts unter den Teppich gekehrt werden. Ich erwarte von Facebook Transparenz und ein klares Bekenntnis zu den gesetzlichen Vorgaben.»
Die Grünen im Bundestag begrüssten den Bussgeldbescheid. Das Bundesamt sei bemüht, die Sanktionsmöglichkeiten voll auszuschöpfen, erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz.
Gleichzeitig kritisierte er das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Die Bundesregierung müsse endlich verstehen, dass die Zeit der Nicht-Regulierung gegenüber marktmächtigen Anbietern wie Facebook ein für alle Mal vorbei sein muss. «Das handwerklich extrem schlecht gemachte NetzDG, das ohnehin nur einen Teil der Problematik abdeckt, muss dringend überarbeitet werden», sagte von Notz.
Von Facebook war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.



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