26.08.2010, 11:36 Uhr

Bund sieht Fortschritte bei eHealth

Aller Unkenrufe zum Trotz: Die Digitalisierung des Gesundheitswesens kommt voran - meint zumindest das Bundesamt für Gesundheit.
Adrian Schmid vom BAG sieht den Bund in einer rechtlichen Sackgasse
Gemäss «Strategie eHealth Schweiz» geht noch in diesem Jahr ein gemeinschaftliches Gesundheitsportal von Bund, Kantonen und Gemeinden ans Netz. Der Plan ist, damit eine zentrale Anlaufstelle für alle am Gesundheitswesen Beteiligten zu schaffen. Ein erster Schritt in diese Richtung ist mittlerweile getan: Im Medizinalberuferegister (MedReg) sind nahezu alle Personen mit einem universitären Heilberufsabschluss eingetragen und online auffindbar. Nahezu alle heisst, dass aus den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Thurgau und Waadt noch Einträge fehlen. Sie sollen laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) «spätestens in der zweiten Jahreshälfte 2010» von den kantonalen Behörden nachgepflegt werden.
Das MedReg ist jedoch nur eine Vorstufe für das Gesundheitsportal. In der Endausbaustufe sind in dem Onlinedienst persönliche Daten aller Versicherten abgelegt. Sie kann dann zum Beispiel der behandelnde Arzt einsehen, wenn ihm der Patienten die entsprechenden Zugriffsrechte erteilt hat. Ein anderer Anwendungsfall sind individualisierte Gesundheitstipps, die zertifizierte Anbieter in das Portal und die persönlichen Startseiten der Versicherten einspeisen können. Das ist jedoch alles noch Zukunftsmusik. Immerhin ist MedReg nun ein Beispiel, wie Bund und Kantone bei eHealth kooperieren können.
Gesundheitsportal in Genf
Am «eHealth Summit» in Bern berichtete Adrian Schmid, Leiter des Koordinationsorgans eHealth Bund-Kantone beim BAG, von Fortschritten beim eHealth. Die Herausforderungen dabei seien durchaus mit denen der europäischen Nachbarn vergleichbar, so Schmid. «Die EU muss 27 Länder unter einen Hut bringen, die Schweiz ihre 26 Kantone.» Das Durchsetzen von landesweiten eHealth-Massnahmen sei für den Bund allerdings problematisch, da die gesetzliche Grundlage fehle. Bis Ende Jahr prüft deshalb das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung der eHealth-Strategie.
Aufgrund der Gesetzeslage sind den Kantonen ebenfalls die Hände gebunden. Wenn sich der Kanton Genf mit dem Gesundheitsportal «e-toile» am EU-Projekt «epSOS» beteiligen will, ist ein Bundesratsbeschluss erforderlich, sagte Schmid. Denn bei einem solchen Engagement handle es sich um eine bilaterale Beziehung mit der EU. Für Marie da Roxa ist dies eine hohe Hürde. Marie da Roxa ist im Wirtschafts- und Gesundheitsdepartement des Kantons Genf zuständig für «e-toile», das gemeinsam mit der Post realisiert wird und im Herbst aufgeschaltet werden soll.
Auf der nächsten Seite lesen Sie, was Datenschützer von eHealth halten.
Effizientere Abläufe, einfacher Zugang zu Gesundheitsinformationen und Einsparungen von Kosten - die Vorteile von eHealth liegen für Bruno Baeriswyl, Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich, auf der Hand. Allerdings drohen die Vorzüge zu verpuffen, wenn kein Verbraucher die eHealth-Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
Sicherheit wie beim Banking
Allerdings besteht laut Baeriswyl nicht die Gefahr, dass eHealth am Desinteresse der Bürger scheitert. Die Verbraucher stünden dem elektronischen Krankheitsdossier durchaus positiv gegenüber. Sie versprächen sich davon unter anderem mehr Informationsautonomie und die bessere Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten. Beim Datenschutz setzen die Bürger eine mit dem Internetbanking vergleichbare Sicherheit voraus.
Das Datenschutzgesetz sieht für Gesundheitsdaten einen strengen Schutz voraus, auch für zugehörige administrative und finanzielle Daten. Daneben müssen Baeriswyl zufolge die Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre genügt werden. «Allgemein gilt aber: je mehr Technologie zum Einsatz kommt, desto weniger Privatsphäre haben die Bürger», sagte der Datenschützer am «eHealth Summit».
Für eHealth ist es gemäss Baeriswyl unerlässlich, dass Sicherheitsmechanismen schon von Anbeginn an in die Systeme implementiert sind. Zudem dürfen es die Beteiligten nicht versäumen, die Vertrauenswürdigkeit der Dienste zu unterstreichen. Konkrete Komponenten, in die die Bürger vertrauen, seien zum Beispiel Verschlüsselung, der rollenbasierte Zugriff auf Gesundheitsdaten von einerseits Ärzten, andererseits den Kassen, und Datensparsamkeit oder gar -vermeidung. Sämtliche Bereiche müssten eindeutig geregelt und den Benutzern klar kommuniziert werden, auch etwa beim Outsourcing oder beim Einbinden von kommerziellen Anbietern in Gesundheitsportale.



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