Ständerat 01.03.2022, 16:47 Uhr

Armee soll Cyber-Kommando und neue Rechtsgrundlagen für IT-Systeme erhalten

Der Weg ist frei für ein Cyber-Kommando der Schweizer Armee. Der Ständerat hat entsprechende Gesetzesänderungen verabschiedet. Daneben hat der Ständerat die Nachrüstung der Rechtsgrundlagen für militärische Informationssysteme gutgeheissen.
Eine Cybertruppe der Schweizer Armee ist so gut wie beschlossen
(Quelle: Schweizer Armee)
Das Parlament will ein Cyber-Kommando schaffen. Der Ständerat hat am Dienstag als Zweitrat die entsprechenden Gesetzesänderungen gutgeheissen. Darin werden auch die Armeeeinsätze für zivile Anlässe gesetzlich geregelt. 
Das hat der Ständerat mit 35 zu 0 Stimmen respektive 36 zu 0 Stimmen beschlossen. Die Revision des Militärgesetzes und der Armeeorganisation sind damit bereit für die Schlussabstimmung. 
Auch die vorberatende Kommission des Ständerates hatte die Annahme der Revision jeweils ohne Gegenstimme empfohlen.

Ständerat erneuert Rechtsgrundlagen für Informationssysteme

Daneben hat der Ständerat als Erstrat die Nachrüstung der Rechtsgrundlagen für militärische Informationssysteme ohne Gegenstimme gutgeheissen. Die aktuellen Grundsätze zur Bearbeitung von Personendaten genügen den heutigen datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht mehr. Die Vorlage geht an den Nationalrat.
Die revidierten Rechtsgrundlagen sollen laut Angaben von Verteidigungsministerin Viola Amherd am 1. Februar 2023 in Kraft treten. Die Anpassungen betreffen sowohl militärische als auch nicht-militärische Informationssysteme, die das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) betreibt.
Dabei geht es um die Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten und Persönlichkeitsprofilen, aber explizit auch um andere, nicht besonders schützenswerte Personendaten. Mit der Weiterentwicklung der Armee (WEA) haben sich die Strukturen, die Organisation und die Prozesse in der Armee grundlegend geändert.
Um diese Personendaten entsprechend diesen neuen Bedürfnissen bearbeiten zu dürfen, verlangt das Datenschutzrecht eine gesetzliche Grundlage. Diese ist im Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme (MIG) aktuell noch nicht enthalten.
Die Änderungen betreffen etwa die Neuregelung der Dauer der Datenaufbewahrung, die erleichterte Datenübermittlung mittels Abrufverfahren, Schnittstellen oder elektronischer Portale oder die Beschaffung oder Bekanntgabe von Personendaten bei weiteren respektive an weitere Stellen.



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