30.01.2004, 00:00 Uhr

Gleiches Recht für alle Medien

Im Kanton Zürich gelten ab 1.Juli mit einer nderung der Strafprozessordnung für Ehrverletzungsklagen künftig die gleichen Regeln für elektronische und gedruckte Medien.
Der Regierungsrat setzt die vom Kantonsrat im vergangenen September beschlossene nderung auf den 1. Juli 2004 in Kraft. Danach wird der Anwendungsbereich der Bestimmungen über das Verfahren bei Ehrverletzungen durch das Mittel der Druckerpresse auf Ehrverletzungen durch andere Medien erweitert.



Das könnte Sie auch interessieren