Befristete Änderung 02.04.2020, 10:12 Uhr

Bundesrat erlaubt Videoidentifikation für die E-Signatur

Während sechs Monaten ist die Identitätsprüfung für die E-Signatur auch per Video möglich. Der Bundesrat lockert die entsprechende Verordnung aufgrund der Corona-Krise.
(Quelle: Parlamentsdienste 3003 Bern)
Die Identitätsprüfung bei der Ausstellung eines Zertifikats für eine elektronische Signatur soll während sechs Monaten auch per Video möglich sein. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine befristete Änderung der entsprechenden Verordnung beschlossen. 
Bislang war die Möglichkeit einer Videoidentifikation auf den Finanzsektor beschränkt, etwa bei einer Bankkontoeröffnung, wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) mitteilte. Für alle übrigen Zertifikate für qualifizierte elektronische Signaturen mussten sich die Antragsstellenden bei einer Registrierungsstelle persönlich identifizieren lassen.
Im Zuge der Corona-Krise sei das Bedürfnis für digitale, rechtsgültige Unterschriften jedoch stark gestiegen. Um die dazu nötigen Reisen und persönlichen Kontakte zu verringern, habe der Bundesrat deshalb beschlossen, die Videoidentifikation in Echtzeit für eine befristete Dauer von sechs Monaten als Methode zur Identitätsprüfung zu erlauben. Voraussetzung sei, dass das Verfahren den Anforderungen des Geldwäschereigesetzes oder der entsprechenden EU-Verordnung entspreche. 
Sollte sich die Lage vor Ablauf der sechs Monate entspannen, werde der Bundesrat die Bestimmung auch früher wieder aufheben. Die betroffenen Zertifikate würden dann widerrufen und könnten auf dem ordentlichen Weg verlängert oder ersetzt werden.



Das könnte Sie auch interessieren