Digitalisierung 11.12.2023, 10:04 Uhr

Bund will gesammelte Daten besser auswerten und mehrfach nutzen

In der Schweiz will die Regierung gesammelte Daten künftig besser und vor allem mehrfach nutzen. Der Bundesrat hat am Freitag ein entsprechendes Massnahmenpaket verabschiedet. Dazu gehört etwa eine neue zentralen Anlaufstelle bei der Bundeskanzlei.
(Quelle: Pixabay/ Gerd Altmann)
Diese soll per Ende 2024 ihren Betrieb aufnehmen, wie der Bundesrat mitteilte. Die voraussichtlich rund 1,4 Millionen Franken pro Jahr teure Abteilung mit dem Namen "Datenökosystem Schweiz" kümmert sich den Angaben zufolge um den Aufbau von sogenannten Datenräumen, also Datensammlungen zu Sektoren wie Gesundheit, Landwirtschaft, Energie, Mobilität, Aussenpolitik, Landwirtschaft und Tourismus. Zudem soll sie der Gesellschaft, der Wirtschaft, der Wissenschaft und den Verwaltungen einen besseren Zugang zu Daten ermöglichen.
Der Bundesrat sieht insgesamt in der Verknüpfung von Daten "ein grosses Potential" für die Gesellschaft. Die Mehrfachnutzung von Daten soll die Schweiz zudem in Krisen reaktionsfähiger machen.

Rechtsgrundlagen bis 2026

"Daten erzeugen am meisten Wert, wenn man sie für verschiedenste Anwendungsfälle nutzen und kombinieren kann", teilte der Bundesrat mit. So könnten beispielsweise zur Umsetzung von Massnahmen für den Fachkräftemangel im Gastgewerbe mit Daten aus den Bereichen Bildung, Tourismus und Migration Erkenntnisse gewonnen werden. Die Regierung wies das Justizdepartement an, bis Ende 2026 Rechtsgrundlagen für die Sekundärnutzung von Daten zu erarbeiten.
Der Bundesrat setzt damit eine Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur im Ständerat um. Die Kommission war der Meinung, dass in der Schweiz in technischer Hinsicht viele Grundlagen existierten. Die regulatorischen Rahmenbedingungen würden jedoch hinterherhinken.

Fragen zur Sicherheit

Datensammlungen werfen in der Regel sofort Fragen zur Sicherheit und dem Schutz von Persönlichkeitsrechten auf. Dessen ist sich auch der Bundesrat bewusst. Er will deshalb Regeln definieren, wie die Daten genutzt werden dürfen. Er verabschiedete einen Verhaltenskodex. Dieser gilt als Empfehlung für die Bundesverwaltung, ist rechtlich aber nicht verbindlich. Auch andere Akteure aus der Privatwirtschaft, der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft könnten sich zudem an ihr orientieren.
Es brauche vertrauensstiftende Prinzipien, hielt der Bundesrat fest. Die "digitale Selbstbestimmung" sei eine Grundvoraussetzung. Nutzerinnen und Nutzer sollten einem Datenraum vertrauen können und die Kontrolle über ihre Daten behalten. Sie sollen nach Ansicht des Bundesrats selbst bestimmen können, welche Daten sie mit wem zu welchem Zweck und wie lange teilen.



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