26.04.2005, 14:19 Uhr

Bakom weist Beschwerde gegen Cablecom ab

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) weist eine Beschwerde der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) zur Überprufung der Fernmeldekonzession von Cablecom ab.
Die SKS verlangte auf Grund zahlreicher Beschwerden eine Überprüfung von Cablecoms Fernmeldekonzession. «Insbesondere seit die Cablecom GmbH Digital phone anbietet, erhält die Stiftung für Konsumentenschutz eine wahre Flut von Reklamationen und Beschwerden», beklagten sich die Konsumentenschützer Anfang Jahr. Sie forderten deshalb vom Bakom eine Prüfung von Cablecoms Fernmeldekonzession. Nach ihrer Meinung verfügt der Kabelnetzbetreiber nicht über die notwendigen technischen Fähigkeiten, dem Gesetz entsprechende zuverlässige Fernmeldedienste anzubieten. Das Bakom hat jetzt die Beschwerde der SKS abgewiesen. Laut der Konsumentenschutzorganisation begründet das Bundesamt sein Urteil damit, dass ihm die entsprechende gesetzliche Grundlage fehle, die einem Anbieter Qualitätskriterien für die erbrachten Dienstleistungen vorschreibt. Einzig die Nachfrage am Markt bestimme die Qualität der Angebote. Anders formuliert: Stimmen die Dienstleistungen der Cablecom nicht, werden die Leute schon den Anbieter wechseln. Die SKS ärgert sich über diese Begründung: Die Behörde stehle sich mit dem Urteil aus ihrer Verantwortung und lasse die Konsumenten im Regen stehen.



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