Datenschutz 20.05.2020, 10:21 Uhr

Ständeratskommission schlägt Kompromiss beim Profiling vor

In der Sommersession berät der Ständerat zum zweiten Mal das neue Datenschutzgesetz. Seine Staatspolitische Kommission diskutierte bereits jetzt das Profiling – und schlägt hierbei einen Kompromiss vor.
(Quelle: Parlamentsdienste 3003 Bern)
Vor der zweiten Beratungsrunde zur Totalrevision des Datenschutzgesetzes schlägt die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK) einen Kompromiss beim sogenannten Profiling vor. Es handelt sich um einen der Kernpunkte der Vorlage. 
Mit dem Profiling ist die automatisierte Bearbeitung von Personendaten gemeint, mit der bestimmte Aspekte einer Person bewertet werden sollen. Der Bundesrat wollte diese Art der Datenbearbeitung an strengere Bedingungen knüpfen, was der Nationalrat in seiner ersten Beratung im Herbst ablehnte. 
Als Kompromiss hatte der Ständerat im vergangenen Dezember eine Unterscheidung zwischen normalem Profiling und einem mit hohen Risiko eingefügt. Nur bei Profiling mit hohem Risiko hätte eine allfällige Einwilligung der betroffenen Person ausdrücklich erfolgen müssen. 

Risikobasierter Ansatz 

Der Nationalrat lehnte diese Unterscheidung im März ab. Stattdessen sollen verschärfte Bestimmungen nur gelten, wenn als Resultat von Profiling besonders schützenswerte Personendaten entstehen. Die ständerätliche SPK schlägt nun einstimmig einen Kompromiss vor, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. 
Demnach wird der risikobasierte Ansatz bestätigt, die Definition von Profiling mit hohem Risiko aber dahingehend präzisiert, dass sich diese nun an der Definition des Persönlichkeitsprofils im geltenden Recht orientiert. In den Augen der Kommission wird damit exakt das Niveau des geltenden Rechts verankert und damit Rechtssicherheit geschaffen. 

Nur noch wenige Differenzen 

Ferner beantragt die Kommission mit 7 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung, dass Daten, anhand deren die Kreditwürdigkeit einer Person beurteilt wird, nicht älter als fünf Jahre sein dürfen. Eine Minderheit möchte diese Frist mit dem Nationalrat auf zehn Jahre ausdehnen und darüber hinaus Daten aus öffentlichen Registern unbefristet zulassen. 
Der Ständerat wird das Datenschutzgesetz voraussichtlich am ersten Tag der Sommersession zum zweiten Mal beraten. Das Ziel der Vorlage ist eine EU-kompatible Gesetzgebung, damit den Unternehmen keine Nachteile drohen.



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