Parlamentsdebatte 24.09.2019, 17:45 Uhr

Nationalrat fällt erste Entscheide beim neuen Datenschutzgesetz

Das neue Datenschutzgesetz ist noch lange nicht in trockenen Tüchern. Nach dem ersten Teil der Debatte ist die Vorlage aber auf Kurs. Grund dafür ist unter anderem ein Kompromiss zwischen der SP und der FDP, welcher den Absturz des Geschäfts vorerst verhindert hat.
(Quelle: Parlamentsdienste 3003 Bern)
Ein Brennpunkt am ersten Tag der Beratungen am Dienstagmorgen war der künftige Umgang mit Sozialhilfedaten. In der vorberatenden Kommission hatte sich eine Mehrheit aus SVP und FDP durchgesetzt, wonach solche Daten nicht mehr als «besonders schützenswert» gelten sollen.
Hätte der Nationalrat diesen Beschluss bestätigt, wäre die SP nach eigenen Angaben die «unheilige Allianz» mit der SVP eingegangen und hätte das Geschäft in der Gesamtabstimmung abgelehnt. Dieses Szenario wurde zumindest vorerst verhindert, weil die FDP umgeschwenkt ist. Sozialhilfedaten sollen nun doch – wie im geltenden Recht – geschützt bleiben. Dieser Entscheid fiel mit 126 zu 67 Stimmen.

Gewerkschaftlich gleich politisch?

Offen bleibt, ob die FDP am Mittwoch weitere Zugeständnisse machen wird und die SP nach Abschluss der Beratungen bereit ist, das Geschäft anzunehmen. Dagegen spricht, dass die grosse Kammer in einem ihrer ersten Entscheide «gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten» von der Liste der «besonders schützenswerten Personendaten» gestrichen hat.
Hier waren SP und Grüne auf verlorenem Posten. Für die Mehrheit entsprachen gewerkschaftliche Ansichten politischen Ansichten, weshalb auf eine namentliche Erwähnung der gewerkschaftlichen Tätigkeiten verzichtet werden könne. Kommissionssprecher Matthias Jauslin (FDP/AG) sprach von einem «ideologischen Entscheid».

Offene Fragen beim Profiling

Erfolglos war die Ratslinke auch mit ihren Anträgen betreffend Profiling. Dabei geht es um eine automatisierte Datenbearbeitung, mit welcher bestimmte Merkmale einer Person bewertet werden. Dies geschieht, um eine Person zu analysieren oder um Vorhersagen zu einer Person zu treffen.
Eine solche Form der Datenbearbeitung kann für die Persönlichkeits- und Grundrechte der betroffenen Personen ein besonderes Risiko bergen, wie Balthasar Glättli (Grüne/ZH) zu bedenken gab. Er wollte deshalb eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen für ein Profiling im Gesetz festschreiben.
Das lehnte eine Mitte-rechts-Mehrheit in der grossen Kammer aber ab. Sie begründete das damit, dass das Problem des Profilings vom Ständerat sicherlich noch einmal detailliert geprüft werde. Allfällige Anpassungen könnten dann in der Differenzbereinigung diskutiert werden.



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