«Datenschutz kann eine grosse Chance sein»

Auswirkungen auf die Revision des DSG

CW: Zurück zur Gesetzgebung – auch in der Schweiz ist eine Revision des Datenschutzgesetzes (DSG) geplant. Welche Unterschiede bestehen und hat man schon Lehren aus der Einführung der DSGVO gezogen?
Widmer: Zum jetzigen Zeitpunkt ist es sicher schwierig, eine Aussage darüber zu machen, wie die Unterschiede aussehen werden. Was man sicher schon sagen kann, ist, dass die Art der Gesetzgebung anders sein wird. Wenn Sie sich die DSGVO ausdrucken, halten sie 80 bis 100 Seiten in der Hand, wenn Sie den Entwurf des revidierten DSG an den Printer schicken, ist das Dokument viel weniger umfangreich. Das ist darauf zurückzuführen, dass wir in der Schweiz viel weniger in die Gesetze schreiben. Es hat aber nichts
damit zu tun, dass der Inhalt als solcher anders wäre. Wir halten es kurz und füllen es mit Inhalt. In der EU werden dagegen Gesetzestexte ausführlicher formuliert. Der Umgang mit diesen Unterschieden ist aber unproblematisch.
Ich habe mehr Bedenken, dass zum Teil andere Begriffe oder andere Formulierungen verwendet werden. Dies
passiert derzeit bei der Datenschutzfolgeabschätzung. Die Formulierung dieses Abschnitts wurde zwar unterdessen umformuliert, um ihn DSGVO-konform zu machen. Meines Erachtens ist dies immer noch nicht ganz gelungen. Generell kann man aber sagen, dass sich die beiden Gesetze sehr ähnlich sein werden.
Michael Widmer ist Dozent für Datenschutzrecht und Rechtsanwalt
Quelle: Samuel Trümpy
CW: Ihre Studie hat ergeben, dass ein Gros der Firmen die DSGVO nicht kenne. Wie erklären Sie sich das, waren die fünf Buchstaben letztes Jahr doch fast all­gegenwärtig?
Ebert: Ein Grund ist sicher, dass die Befragung bereits im März und April 2018 durchgeführt wurde. Da haben 50 Prozent angegeben, nicht vertraut zu sein. Jetzt kann man natürlich darüber spekulieren, was der Begriff «vertraut» heisst. Ich wage einmal zu behaupten, dass zu diesem Zeitpunkt deutlich mehr Firmenverantwortliche von der DSGVO «gehört» hatten. Viele wollten sich aber nicht anmassen, dann bereits zu sagen, man habe sich schon näher mit dem Gesetz auseinandergesetzt. Spätestens im Mai dürfte der Bekanntheitsgrad um einiges grösser gewesen sein.
Widmer: Viele, vor allem Verantwortliche kleinerer Firmen, waren zu jenem Zeitpunkt auch der Ansicht, dass die DSGVO auf sie nicht anwendbar sei. Diese gaben dann verständlicherweise an, dass man zwar von der DSGVO gehört, sich aber noch nicht mit ihr näher befasst habe.
CW: Was ist seither geschehen? Sind die Firmenverantwortlichen heute besser vertraut mit der DSGVO?
Ebert: Das ist ohne Folgestudie sehr schwierig abzuschätzen. Ich kann nur von Beobachtungen sprechen. Hier sieht man schon, dass sich z. B. auf Webseiten die Datenschutzbestimmungen geändert oder sich die Opt-in-Verfahren für Newsletter gewandelt haben. Gemäss meiner Wahrnehmung ist auch zutreffend, dass die Sensitivität in der Bevölkerung gestiegen ist. Schliesslich berichten die Medien mehr über Datenlecks und -diebstähle. In den Unternehmen steigt das Bewusstein, dass bei mangelndem Datenschutz Reputationsschäden zu befürchten sind, sodass diesem Thema mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird.



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