«Datenschutz kann eine grosse Chance sein»

Verbesserung des Datenschutz dank DSGVO

CW: Könnte die DSGVO somit auch als Anlass für eine allgemeine Verbesserung des Datenschutzes in Schweizer Firmen betrachtet werden?
Widmer: Auf jeden Fall. Es kann nämlich auch eine grosse Chance sein, wenn man sich als Firma um den Datenschutz bemüht. Einerseits lassen sich kommerzielle Vorteile da­raus ziehen. Ich denke beispielsweise an den Wettbewerbsvorteil, den man hat, weil man mit einer guten Datenschutzpraxis gut dasteht. Andererseits können die Bemühungen um den Datenschutz auch dazu führen, dass man in der Firma ganz unverhofft an anderer Stelle Optimierungs­potenzial entdeckt. So wird man beispielsweise dazu gezwungen, Prozesse genauer zu untersuchen, die man sich vielleicht seit Jahren nicht mehr angeschaut hat, um festzustellen, dass diese komplett ineffizient sind.
“Guter Datenschutz kann auch ein Wettbewerbsvorteil sein„
Michael Widmer
Ebert: Wir sollten den Reputationsaspekt in diesem Zusammenhang nicht ausser Acht lassen. Die landläufige Meinung ist, und viele Unternehmen gehen davon aus, dass den Endkunden der Datenschutz völlig egal sei. Das ist aber nicht unbedingt der Fall und Untersuchungen haben gezeigt, dass bestimmte Kunden sogar dazu bereit wären, ein Preispremium für mehr Datenschutz zu bezahlen. Hier besteht für Firmen somit ein riesiges Potenzial, das Ganze nicht nur als mühsames Compliance-Thema zu betrachten, sondern den Datenschutz als Vorzug für die Endanwender zu unterstreichen, damit auch zu werben und auf diese Weise einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen.
Hinzu kommen ethische Aspekte. Man kann sich etwa fragen: Finde ich es als Unternehmen gut, dass ich mit Personendaten in einer gewissen Weise umgehe oder nicht? Könnte ich damit leben, dass man mit meinen persön­lichen Daten so verfährt? Wie wäre es, wenn meine Datenschutzpraxis morgen in der Zeitung angeprangert würde? Solche Betrachtungen können zu Leitlinien führen, die jenseits des Gesetzlichen liegen. Behalte ich solche Aspekte im Hinterkopf, begehe ich schon mal nicht die katastrophalsten Fehler in Bezug auf das Datenschutzrecht.



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