Vorlage ins Parlament geschickt 29.11.2019, 10:30 Uhr

Bundesrat will Hürden für Blockchain und DLT beseitigen

Der Bundesrat hat diese Woche den Entwurf für ein überarbeitetes DLT- und Blockchain-Gesetz verabschiedet. Mit den vorgesehenen Anpassungen sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Schweizer Blockchain-Ökosystem verbessert werden.
(Quelle: Pixabay)
Am Mittwoch hat der Bundesrat die «Botschaft zum Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register» verabschiedet. Mit der Vorlage will er grundsätzlich die Rahmenbedingungen für Blockchain und Distributed-Ledger-Technologie (DLT) verbessern. Konkret soll damit die Rechtssicherheit erhöht, Hürden für Anwendungen, die auf DLT basieren, beseitigt, sowie Missbrauchsrisiken begrenzt werden, wie es in einer Mitteilung heisst.
Bereits im Dezember 2018 hatte der Bundesrat einen Bericht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Blockchain und DLT im Finanzsektor publiziert. Er betonte dabei, bestmögliche Rahmenbedingungen schaffen zu wollen, damit sich die Schweiz als einer der «führenden, innovativen und nachhaltigen Standorte für Fintech- und DLT-Unternehmen etablieren und weiterentwickeln kann». Gleichzeitig sollten Missbräuche bekämpft und die Integrität sowie die gute Reputation des Finanz- und Wirtschaftsplatzes Schweiz gewährleistet werden.

Handlungsbedarf trotz geeignetem Rechtsrahmen

Der Mitteilung zufolge zeigte der Bericht bereits damals auf, dass der Schweizer Rechtsrahmen gut geeignet ist, um mit neuen Technologien inklusive DLT umzugehen. Trotzdem wurde «punktueller Handlungsbedarf» identifiziert. So schickte der Bundesrat im März 2019 eine Reihe von Anpassungen bestehender Gesetze in die Vernehmlassung. Dabei sind insgesamt rund 80 Stellungnahmen eingegangen. Im Grundsatz hätten die Teilnehmenden die Vorschläge des Bundesrates begrüsst, heisst es.
Das DLT-Gesetz ist nun als Mantelerlass ausgestaltet. Damit werden punktuelle Anpassungen in neun Bundesgesetzen vorgeschlagen, sowohl im Zivilrecht als auch im Finanzmarktrecht. Die Swiss Blockchain Federation (SFB) begrüsst den Entwurf des Bundesrates für ein DLT-Gesetz, wie sie in einer Stellungnahme schreibt. «Dieses wird einen wesentlichen Beitrag leisten, um vorteilhafte Rahmenbedingungen für Anwendungen der Technik verteilter elektronischer Register (Distributed Ledger Technologie, DLT) zu schaffen.»

Das ändert sich

Gegenüber dem Vorentwurf ist unter anderem im Obligationenrecht nun die Rechtsfigur eines Registerwertrechts vorgesehen. Mit dieser soll der SBF zufolge eine «robuste Rechtsgrundlage für die Digitalisierung oder Tokenisierung von Vermögenswerten wie Aktien, Schuldverschreibungen und anderen Finanzaktiven oder Rechten an anderen Sachen oder Rechten» geschaffen werden. Nach Einschätzung der Stiftung wird die Schweiz damit über den weltweit am weitesten entwickelten Privatrechtsrahmen für tokenbasierte Geschäftsmodelle verfügen, schreibt sie im Communiqué. Neu ist auch die Erstreckung der sogenannten Fintech-Lizenz (Art. 1b BankG) auf Verwahrer von kryptobasierten Vermögenswerten. Damit untersteht die Verwahrung von Kryptowerten gemäss der SBF neu in jedem Fall einer direkten staatlichen Aufsicht, selbst wenn die Kryptowerte nicht sammelverwahrt werden. Diese Verschärfung gelte es allerdings noch genauer zu überprüfen und gegebenenfalls mit Schwellenwerten oder anderen geeigneten Anpassungen abzufedern, schreibt die Stiftung.
Überarbeitet wurden etwa auch die Schnittstellen zum Bucheffektengesetz, die im Vorentwurf nicht definiert waren, sowie das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. Ausserdem soll eine DLT-Handelsplattform eingeführt werden, auf der kryptobasierte Effekten gehandelt, verwahrt und übertragen werden können. Bezüglich der Anforderungen an diese sieht die SBF laut Mittelung allerdings nach wie vor Verbesserungspotenzial. 
In der Stellungnahme würdigt die SBF schliesslich insgesamt das «hohe Tempo, das Verwaltung und Bundesrat bei diesem Thema angeschlagen haben». Die Stiftung hofft nun, dass das Parlament das neue Gesetz ebenfalls rasch berät und verabschiedet, wie sie abschliessend schreibt. Dieses wird sich voraussichtlich Anfang 2020 erstmals mit der Vorlage befassen.



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