Weka 17.07.2017, 07:12 Uhr

Durchblick bei IT-Verträgen

Dienstleistungsverträge im IT-Bereich treten in verschiedenen Formen auf wie beispielsweise Cloud-Verträge, IT-Beratungsverträge, agile Software-Entwicklungsverträge, Wartungsverträge etc. Sie können rechtlich unter das Auftrags- oder das Werkvertragsrecht fallen und enthalten darüber hinaus fast immer Elemente weiterer Innominatverträge.
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Von Carmen de la Cruz Böhringer / Weka*, 17.07.2017 07:12.
* Carmen de la Cruz Böhringer, spezialisiert in IT-Recht, ist Rechtsanwältin und dipl. Wirtschaftsinformatikerin, de la cruz beranek Rechtsanwälte AG, www.delacruzberanek.com. Der Artikel wurde ursprünglich auf «weka.ch» publiziert. Der Beitrag stammt aus dem Print-Newsletter «Rechtssicher» des Verlages, der hier bestellt werden kann.

Innominatverträge

IT-Dienstleistungsverträge sind in den Schweizer Gesetzen zu einem grösseren Teil nicht explizit geregelt. Es sind sogenannte «Innominatverträge», auf welche i.d.R. die Bestimmungen des Obligationenrechts analog zur Anwendung kommen. Auf die Dienstleistungsverträge der IT-Branche findet sehr häufig das Auftragsrecht (Art. 394 ff. OR) Anwendung. Ein Merkmal des Auftragsrechts ist, dass vom Leistungserbringer kein Erfolg, kein finales Werk, geschuldet ist, sondern es Aufgabe des Dienstleistungserbringers ist, die geschuldete (Dienst-)Leistung im vereinbarten Zeitraum in der geschuldeten Sorgfalt zu erbringen.
√ Wird ein Erfolg geschuldet, z.B. die Entwicklung einer Software im Sinne einer App, so liegt regelmässig ein Werkvertrag im Sinne von Art. 363 ff. OR vor. Die Abgrenzung ist nicht einfach und stets einzelfallspezifisch vorzunehmen.



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